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Wiesbaden – Die hessische Landesregierung stellte am 15.05.2012 ihren Landesaktionsplan zum Schutz vor sexueller Gewalt in Institutionen vor. Kern sei eine Selbstverpflichtung der Mitarbeiter, sie sollten alle Verdachtsfälle von Kindesmissbrauch der Polizei oder der Staatsanwaltschaft melden.

Dieser Landesaktionsplan setzt sich aus Handlungsempfehlungen für einen Aktionsplan des Landes Hessen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt in Institutionen und der Aktionsgruppe “Vernachlässigung von Kindern” des Landespräventionsrates zusammen. Diese Gruppe besteht aus interdisziplinären Sachverständigen. Zu den leitenden Mitwirkenden gehören Experten aus verschiedenen Ministerien u.a. Justiz, Inneres, Soziales und Wissenschaft.

“Kinder und Jugendliche gehören zu den schwächsten Gliedern unserer Gesellschaft. Sie zu schützen ist eine der wichtigsten gesellschaftlichen und staatlichen Aufgaben.”, sagt der stellvertretende Ministerpräsident und Justizminister Jörg-Uwe Hahn und trifft damit den Nerv vieler.

Sein Kollege, Sozialminister Stefan Brüttner, stimmt mit ein und stellt klar: “Wir wollen die Kultur des Wegschauens oder Verschweigens durch eine Kultur des Hinschauens und Ansprechens ablösen.”

Es wird Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen betraut sind, auch nahe gelegt, von den Mitarbeitern ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis einzufordern. Zum Plan selbst erklärt der Justizminister Hahn, sie hätten nun ein Konzept vorgelegt, das sexuellen Missbrauch künftig nicht völlig ausschließen könne, aber massiv erschweren würde.

Hier der hessische Aktionsplan auf einen Blick:

1. Beratung und Hilfsangebote für Missbrauchsopfer

2. Beratung und Hilfsangebote für (potentielle) Täter

3. Bekanntmachung von Hilfsangeboten durch Öffentlichkeitsarbeit

4. Präventions- und Interventionsmaßnahmen in Institutionen, insbesondere

a) Verpflichtung zur Einholung erweiterter Führungszeugnisse

b) Aufstellung von Interventionsplänen

5. Opferschutz im Strafverfahren

6. Aus- und Fortbildung für kindernahe Berufe (z.B. Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte, Kinderärztinnen und        Kinderärzten, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Familienrichterinnen und Familienrichter)

7. Förderung der Forschung und Evaluation

Vorgesehen ist damit ein Gesamtkonzept für die in der öffentlichen Anhörung des Hessischen Landtags am 25. Mai 2011 erörterten Themen und Problematiken. Es umfasst Präventions- und Interventionsmaßnahmen der beteiligten Ressorts und ihres Geschäftsbereichs ebenso wie privater Institutionen. Mit dem Aktionsplan fördert das Land Hessen den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt in Institutionen. Die hierdurch bewirkten positiven Effekte werden auch dazu beitragen, gegen den sexuellen Missbrauch in Familien und im sozialen Nahbereich weiter vorzugehen.

Jetzt seid ihr gefragt! Seht ihr ein Problem darin, dass diese Handlungsanweisungen nicht verpflichtend sind, sondern lediglich Empfehlungen darstellen und es allein auf das Verantwortungsbewusstsein jedes einzelnen ankommt?

Ist euch der Plan umfassend genug, fehlt euch noch etwas, oder ist es vielleicht zu viel? Fehlen euch vielleicht noch Sichtweisen, wenn ja, welche?

Quelle: www.pressrelations.de

 

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