Kreis Neuwied/Koblenz. Der überraschende OLG-Beschluss im Missbrauchsprozeß sorgt für viel Empörung. Im Umfeld der Schülerin kann niemand den Freispruch des Lehrers nachvollziehen – lautet der Untertitel eines Artikels auf rhein-zeitung.de.
Und genauer heißt es in diesem Artikel:
Als “eine Katastrophe” bezeichnet der Leiter der Schule im nördlichen Kreis Neuwied, an der Dirk S. (Namen geändert) bis zum Bekanntwerden der Vorwürfe tätig war, den Beschluss des Oberlandesgerichts.
“Die Entscheidung verkennt die Realitäten an Schulen völlig”, sagte er unserer Zeitung und fügte hinzu: “So kann Schule nicht funktionieren.”
An einer vergleichsweise kleinen Schule mit rund 500 Mädchen und Jungen sei es unerlässlich, dass sich das gesamte Kollegium für die Obhut eines jeden einzelnen Kindes verantwortlich fühle – nicht nur die Klassen- und Fachlehrer.
Keine Rechtsmittel mehr
“Total niedergeschlagen” nahmen die Eltern von Lena W. den Richterspruch auf. Betroffen macht sie, dass gegen die Entscheidung des OLG nun keine Rechtsmittel mehr möglich sind. “Es ist doch ein Offenbarungseid, wenn zu einem Vertretungslehrer kein Obhutsverhältnis besteht”, meinte Vater Günter W. im Gespräch mit unserer Zeitung.
22-mal war es zu sexuellen Handlungen zwischen Lena W., der damals 14 Jahre alten Schülerin, und Dirk S., dem Klassenlehrer ihrer Parallelklasse, gekommen. Erst nach langem Leugnen hatte Dirk S., Lehrer für katholische Religion, Mathematik und Englisch, die Taten eingeräumt. Das Neuwieder Amtsgericht hatte ihn im Januar vergangenen Jahres zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Beamstenstatus wäre verloren
Heißt: Seinen Beruf, seine Bezüge und seinen Beamtenstatus wäre der Pädagoge losgeworden, sobald das Urteil rechtskräftig geworden wäre.
Die Verteidiger des Lehrers legten jedoch Berufung gegen das Urteil ein. Ende Juni vergangenen Jahres schmetterte das Koblenzer Landgericht allerdings die Berufung ab. Staatsanwalt Lothar Schmid gab in seinem Plädoyer Dirk S. mahnende Worte mit auf den Weg: Ein höheres Strafmaß als die Neuwieder Bewährungsstrafe nannte Schmid damals “durchaus denkbar2.Danach legte der suspendierte Pädagoge Revision ein – und bekam jetzt recht.
Während einer von der Schule organisierten Bustour nach Hamburg waren der Angeklagte und die Schülerin erstmals ins Gespräch gekommen. “Wir haben uns belanglos unterhalten, er hat Witze gemacht”, berichtete Lena beim ersten Prozess in Neuwied mit leiser Stimme im Zeugenstand. Ein “cooler” Lehrer sei er gewesen. Die ganz normalen Probleme des Erwachsenwerdens plagten den Teenager zu dieser Zeit – Dirk S. hörte zu, erteilte dem Mädchen Ratschläge.
Lena besuchte Tanzkurs
Lena besuchte einen von S. betreuten Tanzkurs in der Schule, in bis zu fünf Vertretungsstunden leitete er den Unterricht ihrer Klasse. Beide schrieben sich heimlich Nachrichten beim Internetdienst ICQ, der verheiratete Lehrer legte Wert darauf, dass die Konversation zwischen beiden geheim blieb.
Irgendwann wurde der Ton intimer: Im Internetchat bat er um die Zusendung von Bildern – “anderen Bildern”, wie er es nannte. Im Klartext: Er forderte Nacktfotos von Lena. Im Putzraum der Schule kam es dann zum ersten sexuellen Kontakt. Nur durch Zufall flog die Beziehung auf.
Bis heute ist Lena in psychologischer Behandlung – mal mehr, mal weniger.
Schaden nicht zu bemessen
Doch sie schaffte ihren Abschluss und begann eine Ausbildung. Allerdings: Der Schaden, den der Fall im Seelenleben seiner Tochter und der Familie angerichtet hat, sei nicht zu bemessen, meint Vater Günter W.
Quelle: rhein-zeitung.de
@gegenmissbrauch folgen
So furchtbar ich es finde, zu behaupten, bei einem Vertretungslehrer wäre man nicht in einem Obhutsverhältnis und daher wäre das Mädchen mit 14 über dem Schutzalter drüber, so erfrischend finde ich aber auch die Reaktion des Direktors. Ich habe in einem Interview gehört, wie er in tiefster Empörung ausrief, dass auch ohne Urteil dieser Kerl in seinem Gebäude nie wieder Zutritt hätte. Und das ist ja noch nicht mal überall so (siehe Odenwaldschule). Dennoch, wenn er Beamter bleibt, wird er wieder mit Kindern arbeiten. Und das macht mir Angst. Und am Schlimmsten finde ich das Signal, das hiermit gegeben wird: Ein Vertretungslehrer ist keine Vertrauensperson und darf daher ab 14 mit seinen Schülern eine Beziehung anfangen, die dann nicht Missbrauch heißt, wenn das Kind zuviel Angst hat, nein zu sagen oder schlechte Noten fürchtet.
Und da spricht die Bundesregierung von verbessertem Opferschutz. Wäre ja mal ne Petition wert- mit Petitionen muss sich die Bundesregierung beschäftigen und eine schriftliche Antwort darauf senden.
Hallo,
mich Pu hier voll anschließen möchte…ebenso erschreckend finde ich, dass gegen ein Urteil des OLG nicht mehr angegangen werden kann. Es macht Angst-zumal ich mich bei einem solchen realitätsfremden und unmenschlichen Urteil frage: ” Welche Typen entscheiden dort überhaupt?”
Gericht wehrt sich gegen Kritik an Lehrer-Freispruch
OLG: Kein “Obhutsverhältnis” zwischen 32-Jährigem und 14-Jähriger – Besseren Schutz vor sexuellem Missbrauch gefordert
KOBLENZ (nob). Das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) fordert von der Politik eine Überprüfung, wie der gesetzliche Schutz für Schülerinnen und Schüler vor sexuellem Missbrauch durch Lehrkräfte verbessert werden kann.
Anlass ist eine Entscheidung des OLG-Strafsenats, der einen rheinland-pfälzischen Lehrer vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener rechtskräftig freigesprochen hat. Der damals 32-Jährige aus dem Raum Neuwied hatte 22 Mal Geschlechtsverkehr mit einer 14-Jährigen seiner Schule, fünfmal davon im Putzraum der Schule. Kennengelernt hatten sie sich auf der Busfahrt zu einem Schulausflug.
Die Begründung des OLG für den Freispruch: Der Pädagoge sei kein Klassenlehrer des Mädchens, nur dreimal dessen Vertretungslehrer gewesen. Damit habe kein dauerhaftes Obhutsverhältnis bestanden. Zwei vorhergehende Instanzen, das Amtsgericht Neuwied und das Landgericht Koblenz, hatten den Lehrer dagegen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Bemerkenswert: Auch die Generalstaatsanwaltschaft hatte in der dritten Instanz Freispruch gefordert.
Das OLG wird seither heftig kritisiert. Zuletzt hatte der Landeselternbeirat am Montag dem Gericht vorgeworfen, in Kauf zu nehmen, dass Kindern straffrei Schaden zugefügt werde. Der Sprecher des OLG, Fabian Scherf, sagte gestern, es sei nicht Aufgabe der Strafgerichte, einen Sachverhalt moralisch oder disziplinarrechtlich zu bewerten. Strafrichter dürften vielmehr nur auf Grundlage geltender Gesetze entscheiden, und strafbar sei ein Verhalten nur dann, wenn ein gesetzlicher Straftatbestand vollständig erfüllt sei. Dies habe der Strafsenat im vorliegenden Fall nicht feststellen können, sagte Scherf. Das bedeute nicht, dass der Senat das Verhalten des Lehrers gutheiße.
Nach Darstellung Scherfs sind in Deutschland sexuelle Kontakte zu unter 14-Jährigen immer strafbar. Ein sexuelles Verhältnis zwischen einem 32-jährigen Mann und einem 14-jährigen Mädchen sei im Grundsatz jedoch nicht strafbar. Davon gebe es eine Reihe von Ausnahmen. Das sei zum Beispiel bei einem gleichzeitigen “Obhutsverhältnis” der Fall, bei dem dann ein strafbarer “sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen” vorliege.
Wie der OLG-Sprecher weiter erklärte, müsse eine Schülerin einem Lehrer “ausdrücklich zur Erziehung, zur Ausbildung oder Betreuung in der Lebensführung anvertraut sein”, damit ein Obhutsverhältnis begründet wird. Nach der seit 50 Jahre geltenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reiche dazu keineswegs alleine aus, dass Lehrer und Schülerin an der gleichen Schule seien. Im vorliegenden Fall sei der Pädagoge weder Fach- noch Klassenlehrer des Mädchens gewesen. Es sei lediglich nach Beginn des Sex-Verhältnisses dreimal als Vertretung in der Klasse gewesen und habe keinen Einfluss auf die Notengebung gehabt. Nach Überzeugung des OLG-Senats begründete dies kein Obhutsverhältnis und damit keinen Straftatbestand.
Wie Scherf weiter sagte, wäre es in vergleichbarer Situation in jedem Fall straffrei, wenn Lehrer und Mädchen an unterschiedlichen Schulen wären, in jedem Fall strafbar hingegen, wenn der Pädagoge Fach- oder Klassenlehrer des Mädchens wäre.
http://www.rheinpfalz.de/cgi-bin/cms2/cms.pl?cmd=showMsg&tpl=rhpMsg_thickbox.html&path=/rhp/lokal&id=8569431
Ich kann hier immer noch nur ungläubig den Kopf schütteln…. was ist das denn bitte für eine Begründung “er war kein Klassenlehrer, hatte nur drei mal Vertretung und darum kein Obhutsverhältnis”???
Fakt ist das Mädchen ist/war 14(!!!!!!!!!) Jahre alt…. und er wesentlich älter…. für mcih ist und bleibt es Missbrauch und muss meiner Ansicht nach bestraft werden…. für mich ist da aus rechtlicher Sicht einiges schief gelaufen…. frage mich was der Richter sagen würde wenn er eine Tochter hätte mit der sowas gelaufen wäre….wäre sein Urteil und seine Begründung dann immer noch so????
Macht mich echt wütend das ganze….
Hi,
auf ARD lief gerade Panorama zu genau diesem Thema. Hier nachzulesen:
http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2009/panoramalehrer100.html
(Danke an gysi, der mich darauf aufmerksam machte)
Übrigens hab ich ne Petition auf Gesetzesänderung eingereicht. Als Einzelpetition erstmal. Man kann ein und dieselbe Petition nicht mehrfach einreichen. Meine Erfahrungen mit der Begründung lassen anderen somit den Weg offen, auch noch eine einzureichen.
Zwei Feststellungen können zum vorliegenden Fall, auch was die Darstellung durch die anbetrifft, getroffen werden:
1. Der § 174 Abs. 1 StGB deckt die Begründungen des OLG Koblenz nicht, soweit diese in den Medien richtig wiedergegeben wurden.
Der “Geist der Gesetzesauslegung”, der von den verantwortlichen Richtern offensichtlich”gepflegt” wurde, verletzt den Art. 97 Abs. 1 GG (“…und nur dem Gesetze unterworfen.”) grob. Man muss und darf dies nennen, was es ist: Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB.
Diese zu ahnden verhindert in der Regel der BGH, weil dieser grundgesetzwidrig den § 339 StGB “ausgelegt” hat.
2. Der hier oft gebrauchte Begriff „Obhutspflicht“ ist ein gesetzesunbestimmter Begriff und so auch keiner des § 174 StGB. Ausführungen darüber, gleichgültig von wem, können daher zur Beurteilung der Straftat nicht herangezogen werden.
3. Die Intimsphäre des Missbrauchsopfers wurde und wird – offenbar von Anfang an – durch die detaillierte Wiedergabe intimer Einzelheiten grob verletzt. Die junge Frau wird erneut Opfer, diesmal durch einen Teil der Medien.
Mit freundlichem Gruß
Bert Steffens
Freier Philosoph
Andernach
Der Lehrer verklagt jetzt den Vater der 14jährigen, weil der ihn vor anderen, soweit ich verstanden habe “Straftäter” genannt hat.
http://www.general-anzeiger-bonn.de/lokales/region/Lehrer-verklagt-Vater-des-Opfers-article630665.html