Offizielle Pressemitteilung:
OEG: Verbesserungen seitens der Politik dringend notwendig
Deutschland – Jährlich werden bundesweit mehr als 200.000 Menschen Opfer von Gewaltverbrechen und die Dunkelziffer von sexuellem Missbrauch liegt bei erschreckenden 300.000 Kindern/Jugendlichen pro Jahr. Diesbezüglich zu bedenken wäre jedoch, dass sich die realistische Zahl der Betroffenen statistisch nur sehr schwer erfassen lässt, da bei sexualisierten Gewaltverbrechen überwiegend keine Strafanzeigen gegen den/die Täter gestellt werden.
Das liegt nicht zuletzt daran, dass diese Täter hauptsächlich im familiären bzw. engen sozialen Umfeld des Kindes/Jugendlichen zu finden sind.
Entschädigung für das erfahrene Leid
Dass Gewalt, insbesondere in Form von sexuellem Missbrauch, schwerwiegende körperliche und seelische Schäden beim Opfer verursacht, ist hinreichend bekannt und auch dass die Betroffenen zumeist dauerhaft unter diesen Folgen zu leiden haben. Wie sinnvoll also, dass es dieses Opferentschädigungsgesetz (OEG) gibt, sollte man meinen.
Schließlich sei doch der Leitgedanke des OEG: Wenn für den Staat schon keine Möglichkeit bestünde, seine Bürger genügend vor (Gewalt-) Straftaten zu schützen, so müsse er immerhin die notwendige Versorgung sicherstellen.
Erklärtes Ziel des OEG ist demnach also, Menschen zu entschädigen, die Opfer von Gewaltverbrechen geworden sind. Dies könnte z.B. durch die Finanzierung dringend notwendiger Therapien, oder in einigen Fällen auch in Form einer kleinen Rente geschehen.
Die Realität sieht anders aus …
Um diese Entschädigung zu erhalten, müssen die Betroffenen einen entsprechenden Antrag stellen, welcher bearbeitet werden, sowie zu einem positiven Ergebnis führen muss. Doch aus einer Studie des „Weißen Rings“ von 2010 gehen erschreckende Resultate hervor:
Gerade ein mal jedes zehnte Gewaltopfer (10,79 %) mit einem Anspruch auf Leistungen durch das OEG stellt tatsächlich einen Antrag auf Entschädigung. Wesentlich schockierender aber ist das Ergebnis, dem zufolge werden 43,91 Prozent aller eingehenden Anträge abgelehnt!
Doch wer nun glaubt, die übrigen knapp 55 % der Antragsteller würden die gewünschten Hilfen erhalten, der irrt. Es wird nur bei unglaublich minimalistischen 4,23 % der Anträge tatsächlich die eigentlich im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes zugesicherte Hilfe gewährt. Die restlichen Anträge fallen in die Kategorie „Erledigungen“, u.a. Rücknahme des Antrags; Abgabe an andere Versorgungsämter; Wegzug oder Tod und erfahren so auch keine weitere Beachtung.
Doch wie ist das möglich, wenn doch ursprünglich 39,24 % der Anträge anerkannt wurden? Unter welchen Konditionen genau fällt ein Antrag in diesen Bereich?
Geduld sollte man haben
Nicht nur der kleine Hinweis am Rand der Studie des „Weissen Rings“, sondern auch unsere Erfahrungen im Austausch mit Betroffenen zeigen: Die Bearbeitungsdauer beträgt durchschnittlich mehrere Monate bzw. Jahre und nimmt so einfach zu viel Zeit in Anspruch.
Dem zwar entgegen, aber Fakt ist, dass Überlebende sexueller Gewalt zumeist auf die Hilfe von außen angewiesen sind, ob es sich nun um die Finanzierung unabdingbarer Therapien, oder einer Rente handelt.
„Es wird dringend Zeit“ (Ingo Fock, 1. Vorsitzende Gegen-Missbrauch e.V.)
Dieses Gesetz verspricht viel, hält leider nur sehr wenig. Bei diesen ernüchternden Zahlen kann doch keinesfalls von einer Verwirklichung des Opferentschädigungsgesetzes gesprochen werden.
Und speziell für die durch sexuelle Gewalt geschädigten Menschen gibt es hinsichtlich des Opferentschädigungsgesetzes bisher noch keine Studien, dieser Bereich liegt noch immer im Dunkeln.
„Es wird dringend Zeit, dass sich sowohl im Verfahren selbst, als auch bei der Bearbeitungsdauer etwas ändert. Unserer Erfahrung nach dauert die Bearbeitung teilweise sogar bis zu 3 Jahre. Das ist für die Hilfesuchenden eine absolute Zumutung. Hinzu kommt, dass der Antrag häufig beim ersten mal abgelehnt wird und erst nach Widerspruch eine Bewilligung erfährt.“, fasst Ingo Fock zusammen.
Eines sollte nie in Vergessenheit geraten: Gewalt, in welcher Form auch immer, schädigt nachhaltig die körperliche und seelische Gesundheit des Betroffenen und ist ein Eingriff in das Recht auf körperliche, wie seelische Unversehrtheit.
Quelle: Staatliche Opferentschädigung in Deutschland im Jahr 2010, Weisser Ring e.V., Mainz Stand: 2011
@gegenmissbrauch folgen
Hallo,
bei mir dauert das Verfahren jetzt schon über 8 Jahre… Inzwischen liegt die Entscheidung beim Sozialgericht. Einmal wurde geurteilt das wir anerkannt werden. Das Amt für soziales, Familie und Jugend ist aber in den Widerspruch gegangen.
Manchmal denken wir das man uns nicht Glauben will – manchmal wissen wir das es nur um das Geld für die geht. Leider hören wir das so ähnlich auch von anderen ehemaligen Opfern.
Eine Änderung wäre sicher wichtig, aber ich glaub da nicht dran.
Liebe Grüße
anja und co