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Diese Meldung fand ich eben auf Spiegel online. Demnach können sich verurteilte Pädophile künftig freiwillig einer Kastration unterziehen. Die Regierung will damit Härte zeigen. Das Parlament in Moskau verabschiedete in dritter und letzter Lesung ein Gesetz über die freiwillige chemische Kastration für Pädophile.

Außerdem beschloss die Staatsduma laut der Agentur Interfax, dass Sexualverbrechen an Kindern unter 14 Jahren mit Gefängnis geahndet und nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden dürfen.

Weiter heißt es in der Meldung:

Die Initiative des Kreml war in Russland auf breite Zustimmung gestoßen. “Die Strafe sollte so hart wie möglich ausfallen”, hatte Präsident Dmitrij Medwedew im vorigen Jahr gesagt. Gewaltverbrecher in Russland hatten allein 2010 mehr als 2500 Kinder getötet. Viele dieser Mädchen und Jungen wurden Opfer von sexueller Gewalt.

Bei der chemischen Kastration werden mit Arzneimitteln Sexualhormone blockiert, so dass der Sexualtrieb unterdrückt wird. Ärzte hatten gewarnt, das desolate und chronisch unterfinanzierte Gesundheitssystem sei nicht für solche Spezialbehandlungen ausgestattet.

Bereits 2009 hatte Polen ein ähnliches Gesetz verabschiedet. Polnische Gerichte sind seither verpflichtet, Sexualstraftäter, die Minderjährige unter 15 Jahren vergewaltigt oder Inzest mit Kindern begangen haben, zur chemischen Kastration einzuweisen. Zuvor war Richtern vorbehalten, ob sie diese Maßnahme anordnen.

Quelle: spiegel.de

Polen ging bereits mit Beispiel voran. Nun folgt Russland, wenngleich auch (erstmal?) freiwilliger Basis.

Nehmen sich künftig auch andere Staaten ein Beispiel?
Inwiefern bringt diese “Freiwilligkeit” Erfolg?
Aus welchem Grund fällt es Deutschland so schwer solchen Beispielen zu folgen?

Zählt das Grundrecht eines strafrechtlich Aufgefallenen (milde ausgedrückt) mehr als das zerstörte Grundrecht eines Kindes?

Aus dem Grundrecht: Artikel 2 (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

 

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2 Kommentare auf “Pädophile in Russland können sich chemisch kastrieren lassen”

  1. Pu sagt:

    Was soll denn eine freiwillige Kastration bringen? Ich meine, freiwillig kann sich doch eh jeder kastrieren lassen- auch ohne vorher ein Gewaltverbrechen zu begehen.
    Und welche Konsequenzen hat das dann? Kommen die dann eher frei? Sparen sie die Therapie? Ich glaube nicht an den Erfolg. Abgesehen davon wird Missbrauch in geringem Maß von Pädophilen begangen, viel mehr aber von assozialen Machtmenschen, die sich nur gut fühlen, wenn Kleinere leiden und die sich kein Stück in andere Menschen hineinversetzen können oder denen das Leid anderer Menschen egal ist.

    Dass Sexualstraftaten an Kindern nicht mehr mit Bewährungsstrafen verurteilt werden können, finde ich klasse. Das wird Zeit, dass Deutschland sich daran ein Beispiel nimmt.

  2. Priya sagt:

    kastration kann pr ventiv sein, indem sie bemtimste triebe des sexualt ters aushebelt. die gefahr der wiederholung wird damit mindestens geringer, vielleicht v llig ausgeschaltet.in Dt. ist kastration auf freiwilliger grundlage m glich, kann aber nicht zwangsangeordnet werden.die polnische ffentlichkeit steht brigens sehr hinter diesem gesetz, was wohl mit einigen schwerwiegenden f llen von insest und kindesmisshandlung zusammenh ngt (vater zeugt 2 kinder mit minderj hriger tochter etc.).die zwangskastration ist damit auf der einen seite nat rlich rechtspolulistisch: weil man nicht in der lage ist, solche f lle vern nftig aufzukl ren und pr ventiv zu arbeiten (was bei h uslichen sexualdelikten nat rlich schwer ist) kann man an den wenigen gefassten sexualt tern wunderbare exempel statuieren. die haftstrafen wurden brigens auch angehoben. mindesthaft betr gt jetzt glaube ich 3 jahre.auf der anderen seite muss man bedanken, dass p dophile nach aufsicht vieler psychologen nicht therapierbar sind. also was machen mit leuten die dazu neigen, sich am 8j hrigen max oder der 11j hrigen nicolle zu vergehn? lebenslang wegsperren? kommt in der praxis kaum vor. wieder freilassen und die unschuldsvermutung gelten lassen, bis wieder was passiert ( wie die polizei berichtet war der t ter den beh rden bereits bekannt h rt man ja fter)?ich werde zu dem thema allerdings keine entscheidung treffen, die ich nicht medizinisch / pschologisch fundiert begr nden kann. wenn mir jemand allerdings ne studie vorlegen kann, die belegt dass zur wiederholungstat neigende t ter damit keine gefahr mehr f r die gesellschaft sind, w rde ich der ma nahme vermutlich zustimmen.gesetze sind im brigens immer menschenrechtswidrig. jemanden in den knast stecken ist freiheitsberaubung, allerdings legitimiert durch ihren sanktionscharakter und das rechtsstaatliche verfahren

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