Beim Surfen in den Weiten des Internets bin ich auf eine News aus dem Jahr 2010 gestoßen. Dort lautet der Titel: “Vater wegen Vergewaltigung zu tausenden Jahren Haft verurteilt”. Das es so etwas nicht in Deutschland gibt, ist sicherlich jedem klar. Dieses Urteil wurde von einem philippinischen Gericht verhängt.
Der Verurteilte habe seine 13-jährige Tochter ein Jahr lang fast täglich missbraucht. Für jede der 360 zur Anzeige gebrachten Taten verhängte das Gericht eine Haftstrafe von 40 Jahren.
Rechnung: 360 x 40 = 14.400 Jahre Haft
Quelle: nachrichten.t-online.de
Ist die Strafe “absurd”, weil man nicht davon ausgehen kann, dass der Verurteilte diese Zeit “absitzt”? Oder setzt sie auch ein Zeichen?
@gegenmissbrauch folgen
Meiner Meinung nach nicht absurd. Es gibt auch bei mehrfachen Mord sich addierende Haftstrafen, die somit verhindern, dass Rechnungen zur Begnadigung dann nicht greifen und derjenige lebenslang in Haft bleibt. Lebenslang heißt ja real nicht immer lebenslang- darum gibt es eben auch mehrfach lebenslange Haftstrafen, damits dann wirklich lebenslang wird. In Deutschland hätte man sicher die Taten an ein und derselben Tochter nicht addiert…das ergibt sich aus §54 StGB
“(1) Ist eine der Einzelstrafen eine lebenslange Freiheitsstrafe, so wird als
Gesamtstrafe auf lebenslange Freiheitsstrafe erkannt. In allen übrigen Fällen wird die
Gesamtstrafe durch Erhöhung der verwirkten höchsten Strafe, bei Strafen verschiedener
Art durch Erhöhung der ihrer Art nach schwersten Strafe gebildet. Dabei werden die
Person des Täters und die einzelnen Straftaten zusammenfassend gewürdigt.
(2) Die Gesamtstrafe darf die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen.(…)”
http://www.wiete-strafrecht.de/User/Darstellung/StGB/54%20StGB.html