Bonn – Es sind Fehler von Polizeibeamten, die dazu geführt haben sollen, dass ein 15-jähriges Mädchen von einem Sexualstraftäter 18 Stunden gefangen gehalten, bedroht und vergewaltigt wurde. Am 19.06.2012 wurde in Bonn nun über die Klage der heute 18-jährigen gegen die Polizei und das Land Nordrhein-Westfalen auf Entschädigung verhandelt.
Eine Augenzeugin hätte am 28. Februar 2009 die Entführung des damals 15-jährigen Mädchens beobachtet und der Polizei gemeldet und diese hätte dem Opfer die Tat ersparen können, wenn sie dem Hinweis der Augenzeugin gewissenhafter nachgegangen wären. Das behaupten die Anwälte der jungen Frau, so hätte die damals ermittelnde Polizeibehörde Düsseldorf bereits festgestellt, dass die Beamten ihre Amtspflicht verletzt haben. Das Gericht stimmte dem zu, nun wird über die Höhe der fälligen Zahlung an die Klägerin diskutiert.
Das Gericht schlug einen Vergleich von 75.000 Euro vor, die Anwälte der Klägerin hingegen fordern 100.000 Euro Schmerzensgeld inklusive der Übernahme sämtlicher, durch die Tat verursachte, Folgekosten. Eine Entscheidung steht jedoch noch nicht fest, der nächste Prozesstermin ist für den 29. Juni diesen Jahres angesetzt.
Doch wie viel Schmerzensgeld ist dem Leid einer jungen Frau angemessen, die zum Opfer von Entführung, Bedrohung und Vergewaltigung wurde? Wodurch soll entschieden werden, wie viel in diesem Fall angemessen wäre, oder nicht? Eines ist wohl sicher, vergessen können wird sie diese traumatischen Erlebnisse nie.
Die Tat hätte ja verhindert werden können, wenn die Beamten ihren Pflichten ordnungsgemäß nachgegangen wären, trotzdem wäre von der Polizeibehörde noch kein Wort echten Mitgefühls dem Opfer gegenüber gefallen, erst beim Verlassen des Gerichtssaals äußerte sich die Vertreterin der Polizei an das Opfer gewandt:
Natürlich tut es uns sehr leid, ich bin selbst Mutter von Töchtern.
Zuvor aber wurden die Vorwürfe wegen Unterlassung von der Bonner Polizeibehörde bestritten und die Verfahren gegen die betreffenden Beamten gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt.
Was denkt ihr dazu? Was ist fair, was nicht?
Quelle: www.general-anzeiger-bonn.de
@gegenmissbrauch folgen
http://www.general-anzeiger-bonn.de/lokales/bonn/18-Jaehrige-soll-65-000-Euro-Schmerzensgeld-bekommen-article797436.html
Hallo Birmas,
vielen lieben Dank für den Link!
Liebe Grüße, Katja
Neuigkeiten dazu werden berichtet:
http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/bonn/18-Jaehrige-erhaelt-drei-Jahre-nach-der-Tat-65-000-Euro-article860140.html
Liebe Grüße
Ich bin froh, dass das Urteil nicht mit einem Vergleich, sondern mit einem Richterspruch aus ging. Ich denke, dem Anwalt ging es wirklich auch um ein Grundsatzurteil und dass er es noch für zuwenig hält, zeigt, dass er Mensch ist. Das was die beiden (Anwalt und Klientin) da geschafft haben- wer weiß, ob das nicht die Rechtsprechung ändert und auch anderen Opfern eine angemessene Entschädigung zukommen lässt. Ich denke an die Opfer der Kirche, die gerade mal 3000 Euro bekommen sollten. Womit nicht mal die Folgekosten zu tragen sind. Vielleicht ändert es was. Vielleicht.