Deutschland
Das bedeutet im Klartext, das auch nach Ablauf des Stundenkontigens (was ja viele als Ende der Therapie ansehen) erneut eine Kurzzeittherapie beantragen können, die dann auch wieder in eine Langzeittherapie umgewandelt werden kann, ohne das hier das Therapieverfahren geändert werden muss.
Zwar steht diese Information auch im Abschlussbericht des Runden Tischs Kindesmissbrauch, den aber sicherlich nicht jeder gelesen hat.
Die Zeitschrift "Report Psychologie" hat in seiner Juli/August Ausgabe von 2011 dies auch noch einmal thematisiert.
Mit freundlicher Genehmigung des Verlags (http://www.report-psychologie.de) dürfen wir hier diesen Artikel veröffentlichen, was wir auch gerne machen, um diesen Mythos endlich mal ein Ende zu setzten.
Wer sich diesen Artikel genau durchliest (dies vielleicht auch mit dem Therapeuten macht), wird auch erkennen das auch das Stundenkontigent durchaus verlängert werden kann.
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