Offener Brief an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder und an die Bundeskanzlerin Fr. Dr. Angela Merkel
(hier der offene Brief als PDF)
Bereitstellung der finanziellen Mittel durch die Länder für den Hilfefonds unumgänglich
Berlin – Der „Runde Tisch zu Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“, unter Leitung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesforschungsministerin Annette Schavan und Bundesfamilienministerin Kristina Schröder, stellte am 30.11.2011 in Berlin seinen Abschlussbericht vor. Insgesamt 100 Millionen Euro sollten demnach in ein ergänzendes Hilfesystem zugunsten der Opfer sexuellen Missbrauchs fließen, wobei die Hälfte des Betrages von der Bundesregierung schon bereit gestellt worden ist. Den zweiten Teil sollten die Länder beitragen, doch wären diese derzeit nur bereit, ihren Anteil zum ergänzenden Hilfesystem für Opfer sexueller Gewalt in Heimen und anderen Erziehungsinstitutionen, die in ihrem Verantwortungsbereich liegen, beizusteuern.
Die deutlich überwiegende Mehrheit der am „Runden Tisch“ beteiligten Bundesländer sprach sich in dessen Abschlussbericht gegen ein neues ergänzendes Hilfesystem für Opfer familiärer sexueller Gewalt aus. Vielmehr sollten gerade die Opfer sexueller Gewalt im familiären Bereich, klare Rechtsansprüche auf bedarfsgerechte Hilfen im Regelsystem erhalten. Trotzdem es diese Rechtsansprüche bisher noch nicht gibt und sich die erdachten Regelungen nicht einmal annähernd realisieren lassen blockieren sie nach wie vor eine weitere Umsetzung der Empfehlung des Runden Tisches im Hinblick auf die Opfer von sexuellem Missbrauch im familiären Umfeld.
Finanzierung dringend notwendiger Therapien
Aus diesem Fonds heraus sollten Hilfsmaßnahmen zur Minderung der andauernden Belastung als Folgewirkung des Missbrauchs, wie z.B. Therapien, für die Geschädigten finanziert werden. Hintergrund sind hierbei die unzähligen Betroffenen sexuellen Missbrauchs im familiären Bereich, dessen straf- und zivilrechtliche Ansprüche verjährt sind und keine Schadensersatzforderungen mehr geltend gemacht werden können. Schließlich sollten neben den Opfern sexueller Gewalt in Heimen und anderen Erziehungsinstitutionen auch jene aus dem familiären Nahbereich entschädigt werden. Nicht nur, dass für die Betroffenen, die im familiären Kontext missbraucht wurden, anders als für die in Institutionen missbrauchten Betroffenen, meist keinerlei Möglichkeit eines finanziellen Schadensausgleichs möglich ist. Es wird ihnen bisher auch nicht die dringend notwendige Unterstützung bei der Bewältigung ihrer traumatischen Kindheitserlebnisse zu Teil, z.B. durch spezielle, individuell auf die Bedürfnisse des einzelnen Betroffenen abgestimmte Therapieformen, die im Rahmen des ergänzenden Hilfesystems finanziert werden könnten. Und notwendig ist die Finanzierung von Therapien für Überlebende sexueller Gewalt in der Tat, wie im Folgenden aufgezeigt werden soll.
Ablehnungen
Obwohl die Krankenkassen im Rahmen der vorliegenden Gesetze zur Übernahme der Kosten von medizinisch notwendigen psychotherapeutischen Behandlungen verpflichtet sind, kommt es gehäuft zu Ablehnungen von Anträgen, die von Betroffenen diesbezüglich gestellt werden. Die Anträge werden von den Krankenkassen aus den unterschiedlichsten Gründen abgelehnt, so ist beispielsweise Traumatherapie noch immer nicht offiziell in den Katalog von Standardtherapien aufgenommen worden. Oder aber der Antrag wird aufgrund der gestellten Diagnose abgelehnt, wenn sie wie im Fall der Dissoziativen Identitätsstörung zweifelsfrei auf ein erlittenes Trauma zurück zu führen und bei führenden Vertretern der Forschung (noch) umstritten ist.
Unzureichendes Stundenkontingent
In Anbetracht der Aberkennung von traumatischen Erfahrungen, wie es das Erleben von sexuellem Missbrauch ist, als alleinige Ursache für das Benötigen einer psychotherapeutischen Behandlung reicht das Stundenkontingent für die Betreuung Betroffener oft nicht aus. Denn infolge dieser Aberkennung weichen Therapeuten häufig auf andere Folgeerkrankungen wie beispielsweise Depressionen aus, um eine Bewilligung zu erreichen. Allerdings kann eine Psychotherapie unserer Erfahrung nach nicht sinnvoll sein, wenn sie sich zwar mit den Folgen des Missbrauchs (z.B. Depressionen) auseinander setzt, nicht aber einen Bezug zur Ursache dieser herstellen kann. Folglich beeinflusst dies erheblich die Erfolgschancen einer Psychotherapie im Gegensatz zu Patienten ohne diesen Hintergrund. Zur Aufarbeitung der traumatischen Erlebnisse, um dem Betroffenen die Bewältigung des persönlichen Alltags und die Führung eines selbstbestimmten Lebens zu ermöglichen, wäre daher eine Erweiterung des Stundenkontingents dringend erforderlich.
Psychotherapeutische Versorgung
Zusätzlich erschwerend kommt hinzu, dass trotz gegenteiliger Aussagen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) kein flächendeckendes Netz an kompetenter psychotherapeutischer Versorgung zur Verfügung steht. Dies ist wohl nicht zuletzt der Tatsache geschuldet, dass kein ausreichender Rahmen für das Aufgreifen der Thematik bei der aktuellen Ausbildungsordnung von Ärzten und Psychotherapeuten gegeben ist. Dementsprechend lang sind die Wartelisten der wenigen Fähigen, oder es fehlt die notwendige kassenärztliche Zulassung. Das wird uns leider von Suchenden immer wieder bestätigt.
Konsequenzen
Aus diesen Umständen heraus resultieren für die Betroffenen zwangsläufig zeitaufwändige und kräftezehrende Auseinandersetzungen mit den Krankenkassen. Doch viele Betroffene befinden sich gesundheitlich in einem ausgesprochen desolaten Zustand, so dass es ihnen unmöglich ist, sich dem zu stellen. Mit Hilfe einer adäquaten Unterstützung wäre es ihnen möglich, die für sich benötigte psychotherapeutische Behandlung ganz unabhängig eigenständig zu finanzieren.
Fazit
Der im Jahr 2010 an die Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs delegierte Arbeitsauftrag lautete u.a.: Empfehlungen für immaterielle und materielle Hilfen, u.a. in Form von Therapien, für Betroffene, die sexuellen Missbrauch entweder in Institutionen oder in Familien erlebt haben, zu erarbeiten. Wir teilen die mehrheitliche Auffassung des „Runden Tisches“ einer gemeinsamen gesamtgesellschaftlichen Verantwortung des Bundes wie auch der Länder. Sexueller Missbrauch beeinträchtigt die Lebensqualität der Opfer nachhaltig und der Staat hat seine Verantwortung erkannt, hier ergänzende Hilfe zu leisten und den politischen Willen, diese zu übernehmen, im Kabinettsbeschluss vom März 2010 formuliert. Die Empfehlung im Abschlussbericht des „Runden Tisches sexueller Kindesmissbrauch“ bekräftigt diesen Willen – aber sie ist nur eine Empfehlung, keine Festlegung. Für den familiären Bereich gibt es keinerlei Verhandlungsbereitschaft, geschweige denn Finanzierungszusagen. Für Betroffene ist dies ein enttäuschendes Signal, ihre Erwartungshaltung ist angesichts der Empfehlungen des Runden Tisches groß. Die Politik ist verpflichtet, diese Ergebnisse, obgleich es nur Empfehlungen sind und keine Forderungen, zügig umzusetzen. Opfer brauchen schnelle und unbürokratische Hilfe, daher fordern wir die Länder auf ihrer Verantwortung gerecht zu werden und ihren Anteil zur Finanzierung des ergänzenden Hilfesystems, auch für familiär Betroffene, zu leisten.
i.A. Maren Ruden und Katja Schönfeld
Veröffentlicht am
12:41:21 10.06.2012