Verein für Betroffene, Partner und Gegner von sexuellem Kindesmissbrauch

Verein für Betroffene, Partner und Gegner von sexuellem Kindesmissbrauch

4.02.12 11:55
Deutschland

Sexuelle Übergriffe an Kindern in Deutschland vom Januar bis jetzt :
24837

Verhaltenstherapie
 

Den Ursprung hat die Verhaltenstherapie in den psychologischen Lerntheorien. Sie zielt darauf ab, neue Einstellungen und Verhaltensweisen zu erarbeiten, die eine bessere Lebensqualität ermöglichen. Im Gegensatz zu anderen Therapieformen konzentriert sich die Verhaltenstherapie auf die Gegenwart, ohne jedoch die Vergangenheit zu vernachlässigen und beabsichtigt dabei in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe.
 
Zu Beginn der Verhaltenstherapie wird eine Verhaltensanalyse durchgeführt. Hierbei beschreibt der Patient möglichst genau die vorhandenen Probleme. Häufig werden Fragebögen, Tests und Tagesprotokolle wiederholt eingesetzt, um den Erfolg oder auftretende Probleme zu überprüfen.
 
Die Verhaltenstherapie arbeitet mit Erklärungsmodellen. Dabei wird gemeinsam mit dem Patienten analysiert, wie das Problem entstehen konnte und wodurch es (noch) aufrechterhalten wird. 
 
Entsprechend der Analyse werden Lösungswege gesucht, wie die Probleme behoben bzw. abgebaut werden können. Dabei werden ungünstige Verhaltensweisen bearbeitet und neue erprobt.
 
Eine Verhaltenstherapie wird häufig zunächst in Form einer Kurzzeittherapie (25 Stunden) von den Krankenkassen bewilligt. Eine Langzeittherapie beläuft sich auf 45 bzw. 50 Stunden. Bei Bedarf können in mehreren Schritten Verlängerungen beantragt werden. Maximal 80 Stunden werden für eine Verhaltenstherapie vorgesehen.
 
Anwendung findet die Verhaltenstherapie beispielsweise bei
 
  • Angststörungen
  • Depressionen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Posttraumatischen Belastungsstörungen
  • Drogen- und/oder Alkoholsucht
 



Alle Rechte vorbehalten. Die Veröffentlichung von www.gegen-missbrauch.de einschließlich ihrer einzelnen Bestandteile und Unterseiten sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Herausgebers unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Nachdruck, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Zitate, auch Teilauszüge, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. Alle Rechte vorbehalten.