Verein für Betroffene, Partner und Gegner von sexuellem Kindesmissbrauch

Verein für Betroffene, Partner und Gegner von sexuellem Kindesmissbrauch

4.02.12 12:01
Deutschland

Sexuelle Übergriffe an Kindern in Deutschland vom Januar bis jetzt :
24840
Als Grundlage für die folgenden Ausführungen dient die „Polizeiliche Kriminalstatistik“, die in Deutschland jährlich vom Bundeskriminalamt herausgegeben wird. In ihr sind die polizeilich erfassten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern zahlenmäßig differenziert aufgeführt.
www.bka.de/pks/index.html
Das Ausmaß - Was sagen die Zahlen?

Die Anzahl der erfassten Fälle „schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zur Herstellung und Verbreitung pornographischer Schriften § 176a Abs. 3 StGB“ (Ordnungsnummer 1316 des Straftatenregisters) ist in den letzten Jahren ungefähr gleich geblieben, wie folgende Tabelle und Graphik zeigen:


Jahr
Anzahl erfasster Fälle der Ordnungsnummer 1316
2000
100
2001
139
2002
206
2003
182
2004
182
2005
138
2006
106
2007
103
2008
  81

Anzahl der Straftaten zur Ordnungsnummer 1316 über die Jahre
(Quelle: MOGIS; www.mogis.wordpress.com)


Straftaten Statistik

Im Verhältnis zu allen polizeilich erfassten Fällen „sexuellen Missbrauchs von Kindern §§ 176, 176a und 176b StGB“ (Ordnungsnummer 1310) ist dies ein kleiner Prozentsatz. So wurden im Jahr 2007 insgesamt 12772 Straftatbestände „sexuellen Missbrauchs von Kindern“ erfasst, darunter fielen 103 Fälle unter „schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zur Herstellung und Verbreitung pornographischer Schriften § 176a Abs. 3 StGB“. Es werden also die meisten (>99%) Kinder missbraucht, ohne dass dies zur Herstellung und Verbreitung pornographischer Schriften dient.

Zu beachten ist, dass es sich bei diesen Daten rein um die Anzahl der Straftaten handelt, die der Polizei bekannt wurden. Eine hohe Dunkelziffer muss angenommen werden. 

 
Kinder insgesamt
Kinder < 6
Kinder 6 bis < 14
Jugendliche
 
alle
m.
w.
alle
m.
w.
alle
m.
w.
alle
m.
w.
1310
15924
3989
11935
1849
545
1304
14075
3444
10631
9
3
6
1316
120
50
70
17
6
11
103
44
59
0
0
0

Zur Veranschaulichung folgendes Diagramm:



(Quelle: MOGIS; www.mogis.wordpress.com)
 
Der innere Teil des Diagramms zeigt die Verteilung der Straftaten zur Herstellung und Verbreitung pornographischer Schriften, der äußere hellere Teil steht für die Verteilung aller Missbrauchsstraftaten.

Bei der Betachtung der Fälle "schweren sexuellen Missbrauchs zur Herstellung und Verbreitung pornographischer Schriften" (Ordnungsnummer 1316) fällt auf, dass fast so viele Jungen wie Mädchen betroffen sind. Besonders gilt dies in der Altersstufe von 6-14 Jahren. Dort wurden im Jahr 2007 44 Jungen und 59 Mädchen erfasst.

Dies läßt vermuten, dass durch die Dokumentation des Missbrauchs die Dunkelziffer bei männlichen Opfern deutlich geringer ist, als sonst üblich.

Die Opfer - Was sagen die Zahlen?

Anzahl der missbrauchten Kinder im Jahr 2007 nach Alter und Geschlecht:

 
insgesamt
Alleintäter
polizeibekannt
u. Alkohol
1310
10455
9826
94,00%
4739
45,30%
888
8,50%
1316
92
70
76,10%
37
40,20%
2
2,00%

1310 „Sexueller Missbrauch von Kindern §§ 176, 176a und 176b“ (also alle polizeilich erfassten Fälle sexuellen Missbrauchs)
1316 „Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern zur Herstellung und Verbreitung pornographischer Schriften § 176a“
m.=männlich, w.=weiblich
(Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2007, MOGIS
www.mogis.wordpress.com)

Die Täter - Was sagen die Zahlen?


Die Produzenten

Anzahl der Täter aufgeklärter Missbrauchsfälle im Jahr 2007:

 
insgesamt
Alleintäter
polizeibekannt
u. Alkohol
1310
10455
9826
94,00%
4739
45,30%
888
8,50%
1316
92
70
76,10%
37
40,20%
2
2,00%

1310 „Sexueller Missbrauch von Kindern §§ 176, 176a und 176b“
1316 „Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern zur Herstellung und Verbreitung pornographischer Schriften § 176a“

 (Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2007, MOGIS www.mogis.wordpress.com)

Im Jahr 2007 wurden also 92 Fälle von „schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zur Herstellung und Verbreitung pornographischer Schriften“ aufgeklärt. Dabei handelte es sich in 76% um Alleintäter. 40% der Täter waren der Polizei als Verdächtige einer vorherigen Straftat bekannt und in nur 2 Fällen wurde unter Alkoholeinfluss gehandelt.

Die folgende Tabelle zeigt die Altersverteilung der Tatverdächtigen (2007):

 
Geschlecht
alle
<14
14-16
16-18
14-18
18-21
<21
>21
1310
M
8757
660
921
643
1564
654
2878
5879
1310
W
330
53
25
18
43
18
114
216
1310
Sum.
9087
713
946
661
1607
672
2992
6095
1316
M
95
12
8
3
11
6
29
66
1316
W
10
1
0
0
0
0
1
9
1316
Sum.
105
13
8
3
11
6
30
75

1310 „Sexueller Missbrauch von Kindern §§ 176, 176a und 176b“
1316 „Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern zur Herstellung und Verbreitung pornographischer Schriften § 176a“
M=männlich, W=weiblich
(Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2007, MOGIS
www.mogis.wordpress.com)

In welchem sozialen Verhältnis standen die Täter zu den missbrauchten Kindern?

Auch darüber gibt die „Polizeiliche Kriminalstatistik 2007“ Auskunft:

 
alle
verwandt
bekannt
flüchtig bekannt
ungekannt
ungeklärt
1310
15935
2973
5085
1284
5446
1137
1316
120
22
48
12
17
21

1310 „Sexueller Missbrauch von Kindern §§ 176, 176a und 176b“ (also alle polizeilich erfassten Fälle sexuellen Missbrauchs)
1316 „Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern zur Herstellung und Verbreitung pornographischer Schriften § 176a“
(Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2007, MOGIS
www.mogis.wordpress.com)

Daraus ist ersichtlich, dass die meisten Täter männlich und zwischen 20-50 Jahre alt waren. Besonders erschreckend ist, dass bei sexuellem Kindesmissbrauch ein Viertel der Täter noch keine 18 Jahre alt waren. Über ein Sechstel war sogar unter 16 Jahre alt. Etwa 8% waren selber noch Kinder.

In über der Hälfte (58,3%) der Fälle „schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zur Herstellung und Verbreitung pornographischer Schriften“ war das Opfer mit dem Täter bekannt oder verwandt. Zieht man die 21 ungeklärten Fälle ab, kamen über 70% der Täter aus dem nahen sozialen Umfeld, waren also bekannt oder verwandt mit dem Opfer!
Die Konsumenten

Seit 1993 sind nun endlich auch der Erwerb und Besitz von kinderpornographischer Schriften in Deutschland strafbar (§ 184b StGB).

Folgende Tabelle zeigt die polizeilich erfassten Fälle "Besitz/Verbreitung von Kinderpornographie gemäß § 184b Abs. 2 und 4 StGB" (Ordnungsnummer 1433 des Straftatenregisters):


Die Konsumenten

Seit 1993 sind nun endlich auch der Erwerb und Besitz von kinderpornographischer Schriften in Deutschland strafbar (§ 184b StGB).

Folgende Tabelle zeigt die polizeilich erfassten Fälle "Besitz/Verbreitung von Kinderpornographie gemäß § 184b Abs. 2 und 4 StGB" (Ordnungsnummer 1433 des Straftatenregisters):


Jahr
Anzahl erfasster Fälle der Ordnungsnummer 1433
2000
1596
2001
2745
2002
2002
2003
2868
2004
4819
2005
4403
2006
4545
2007
8832
2008
6707
(Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2000-2008)

Die "typischen" Konsumenten von Kinderpornographie sind erwachsene Männer. 2007 waren von den 8234 Tatverdächtigen 94% Alleintäter und über 21 Jahre, 92% waren männlich
(Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2007).

Daraus ist ersichtlich, dass die erfassten Fälle "Besitz/Verbreitung von Kinderpornographie" in den letzten 8 Jahren zugenommen hat. Die Fälle an "Verbreitung in bandenmäßigen Strukturen" (Ordnungsnummer 1432 des Straftatenregisters) ist im selben Zeitraum ungefähr gleich geblieben. Im Jahr 2000 waren es 110 Fälle, 2008 123. Nur im Jahr 2007 wurden 347 Fälle erfasst, eine einmalige Abweichung. Es kann also davon ausgegangen werden, dass sich die Marktstruktur bei der Verbreitung kinderpornographischen Materials nicht geändert und eine weitere Kommerzialisierung nicht stattgefunden hat.
 




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