Verjährungsfrist

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Hanz Dietrich Füll
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Registriert: Mi 2. Aug 2023, 21:20

Verjährungsfrist

Beitrag von Hanz Dietrich Füll » Mi 2. Aug 2023, 21:23

Guten Tag erstmal,

ich habe eine Frage zur Verjährung sexuellen Missbrauchs.

"Seit dem 30. Juni 2013 verjähren diese zivilrechtlichen Ansprüche erst nach 30 Jahren (gerechnet ab dem 21. Lebensjahr). Vor dem 30. Juni 2013 betrug diese Frist lediglich 3 Jahre."

Mein Fall ist vor dem 30.Juni.2013 geschehen. Definitiv liegt der Fall weiter wie 3 Jahre zurück, gerechnet am Jahr 2013. Damit wäre dieser Fall strafrechtlich noch nicht verjährt. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist damit die Zeit ab dem 21ten Lebensjahr gemeint. Heißt, wenn im Jahre 2013, 9 Jahre seitdem Missbrauch vergangen wären, ich im Jahre 2013 aber erst 19 Jahre alt gewesen wäre, wäre der Fall noch nicht verjährt, da die 3 Jahresfirst erst ab dem 21 Lebensjahr gelten. In diesem Fall würde die Verjährung per neuem Gesetz auf 30 Jahre ansteigen, also erst im Jahre 2043 verjährt sein, da ich erst im Jahre 2014, 21 Jahre alt geworden bin und dadurch die 3 Jahre der Verjährungsfrist, aus dem alten Recht, noch greifen. Ich hoffe das war verständlich genug.

Oder gilt die Rechnung ab dem 21ten Lebensjahr erst seit der Gesetzes Änderung?

Hier noch ein Fall Beispiel.

Jemand wurde im Jahre 2003 Missbraucht. Damals war er 11 Jahre alt. Da wir das Jahr 2023 haben, wäre der Fall noch nicht verjährt, da er im Jahre 2013, als das neue Gesetz in Kraft trat (30 Jahre Verjährung) 21 Jahre alt gewesen ist, also noch 3 Jahre der Verjährungsfrist, aus dem alten Gesetz übrig wären, da die Verjährungsfrist erst ab dem 21ten Lebensjahr gilt. Somit würde das neue Gesetz greifen und der Fall erst im Jahre 2043 verjährt sein.

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