Bericht der Fachtagung zum SER

Ein Fazit der Tagung zum SER am 11. und 12.05 stattgefundenen Fachkonferenz zum SER

Am 11. und 12.05.2023 fand in Berlin die zweite Fachkonferenz zum „Neuen sozialen Entschädigungsrecht SGB XIV- Besonderheiten für ein betroffenenzentriertes Verfahren bei sexueller Gewalt und Ausbeutung“ statt.“
Die Ergebnisse der einzelnen Arbeitsgruppen/Fachforen der ersten Fachtagung waren bereits vor der zweiten Fachtagung in die Überlegungen eingeflossen.

Zum 01.01.2024 tritt das SGB XIV vollständig in Kraft und ersetzt das bis dahin geltende Opferentschädigungsgesetz (OEG) sowie das BVG.
Das Ziel des SGB XIV ist die umfassende Regelung aller Bereiche der sozialen Entschädigung.Dazu gehören die Teilhabe, wirtschaftliche Bedarfe, Entschädigungsleistungen für die Betroffene, aber auch Förderung der Selbstbestimmung, erhöhte Entschädigungsleistungen sowie die Anerkennung psychischer und sexueller Gewalt.

Am ersten Tag der Fachkonferenz fand eine politische Podiumsdiskussion zur Umsetzung des neuen soziale Entschädigungsrecht statt. Mehrere Referenten aus Betroffenenverbänden, einer Opferanwältin, dem Weißen Ring sowie dem ärztlichen Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Ulm und Andere diskutierten die Möglichkeiten und verbesserte Ausgestaltung des neuen Verfahrens.
Alle Beteiligten waren sich einig, daß das neue soziale Entschädigungsrecht in der Öffentlichkeit bekannter gemacht werden soll. Die Idee einer medialen Kampagne zur Aufklärung über die Rechte der Betroffenen wurde begrüßt.

Der zweite Tag begann mit dem Input aus verschiedenen Bundesländern zum Gelingen eines betroffenenzentrierten Verfahrens.
Vor dem Beginn der Fachforen gab es Kurzimpulse zu den einzelnen Arbeitsgruppen (Fachberatungsstellen, Traumaambulanzen, Fallmanagement, Begutachtungen):
- Wie gelingt ein betroffenensensibles Verfahren?
- Chancen und Hürden bei der Kooperation mit und Begleitung Betroffener durch Fachberatungsstellen;
- Auf- und Ausbau von Traumaambulanzen;
- Fallmanagement, gute Praxis und Unterstützungsmöglichkeiten;
- Begutachtungen- Zulässigkeit, Voraussetzungen, Fallstricke und Gelingensbedingungen;

Die anwesenden Betroffenen teilten sich danach in die verschiedenen Fachforen auf.

Auf der anschließenden Podiumsdiskussion offenbarten sich Probleme, die auch durch die Einführung des SGB XIV noch nicht beseitigt werden können:
Eine bessere Finanzierung von Fachberatungsstellen ist noch nicht geklärt; ebenso wenig, ob die Fallmanager in den einzelnen Versorgungsbehörden extern oder intern rekrutiert werden sollen. Einig waren sich alle Beteiligten darüber, daß die Fallmanager, Rechtsanwälte und Therapeuten auf Seiten der Betroffenen stehen müssen. Wie die engere Vernetzung von Juristen, Fachberatungsstellen, Medizinern und Psychotherapeuten gestaltet werden soll und nicht zuletzt die bundesweit einheitliche Vorgehensweise und Qualitätsstandards der Versorgungsämter bei der Fallbearbeitung blieb offen..
Die Fachtagung endete mit einem Ausblick auf den noch zu erarbeitenden neuen Leitfaden durch das BFSMJ und den UBSKM, der im Herbst 2023 vorgestellt werden soll.

Fazit:
Das SGB XIV bringt einige grundlegende und begrüßenswerte Verbesserungen mit sich. So soll der Umgang mit den Betroffenen sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend empathischer und opferfreundlicher werden. Das erleichterte Beweisverfahren nach § 15 KOVVfG bleibt im SGB XIV bestehen. Die teilweise außerordentlich lange Verfahrensdauer bei Klagen durch die Instanzgerichte soll sich durch den verpflichtenden Einsatz von Fallmanagern stark verkürzen.

Die bislang in den Versorgungsämtern übliche Haltung des „victim blamings“ muss sich in Zukunft ändern.
Einigkeit herrschte bezüglich der Anerkennung des Leides und des Verlustes an Lebensqualität bei den Betroffenen.


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