Fragen

Wie und wo stellt man so einen Antrag?

Ein Antrag auf Opferentschädigung kann jeder Zeit formlos bei jeder öffentlichen Behörde gestellt werden. Der Antrag wird dann von dort aus an das jeweilige zuständige Versorgungsamt weitergeleitet. Von dort erhält man ein Formular, welches ausgefüllt werden muss. Der Antrag kann jederzeit, ohne Folgen, zurückgenommen werden.


Was passiert nach der Antragstellung?

Im Antrag werden Psychologen, Ärzte und Krankenhäuser von der Schweigepflicht entbunden. Sämtliche Berichte werden angefordert und ausgewertet. Alle Polizeiakten und Gerichtsakten, sowie Zeugenaussagen werden beigezogen. Es erfolgt eine Vorladung ins Versorgungsamt, um den/die Tathergang/-gänge zu schildern. Die Glaubwürdigkeit wird geprüft. Ein Gutachten durch den Medizinischen Dienst, Psychologen und Ärzten wird erstellt. Personen des Vertrauens dürfen begleiten und auch Ärzte und Psychologen können ablehnt werden, wenn sie nicht vertrauensvoll erscheinen.

Ziel der ganzen Aktion ist es, festzustellen, ob alles der Wahrheit entspricht. Denn das Land hat kein Geld zu verschenken. Durch Anerkennung als Opfer, stehen vielfältige Hilfen zur Verfügung, die nun mal den Staat enormes Geld kosten wird.

Dazu kommt, dass man erwartet, die Täter anzuzeigen. Kann unterlassene Mithilfe dabei unterstellt werden, wird der Antrag einfach abgelehnt. Unter bestimmten Voraussetzungen hat man aber ein Zeugnisverweigerungsrecht (z. B. Verwandte und Verlobte). Das Amt wird aber in der Regel versuchen, der Täter habhaft zu werden, um sie in Regress zu nehmen. Je mehr Polizei- und Gerichtsakten existieren, je mehr Berichte von Psychologen, Ärzten und Krankenhäuser – desto leichter wird es fallen, die Tat glaubhaft zu machen.

Nachdem der Anerkennung als Opfer, wird ein GdB festgestellt, ein „Grad der Behinderung“ – hier sind alle gesundheitlichen Informationen wichtig und alle ärztlichen Untersuchungen, die vom Versorgungsamt veranlasst werden. Der GdB bezeichnet den „Grad der Behinderung“ – allein durch die Gewalttat. Alle anderen Krankheiten werden dabei nicht berücksichtigt. Es geht allein um entstandene Schädigungsfolgen. 
Nachdem der GdB festgestellt wurde, entsteht ein Anspruch auf bestimmte Leistungen – viele Leistungen sind einkommensabhängig. Deshalb werden nach Anerkennung erneut Fragebögen auszufüllen sein. Die finanziellen und beruflichen Verhältnisse müssen offen gelegt werden. Danach wird entschieden, welche Hilfen in Betracht kommen.

Das alles hört sich sehr schwierig und nervenaufreibend an. Ist es auch. Es ist kein Spaziergang. Aber wenn man es geschafft hat, ist es eine echte Hilfe. Gegen die meisten Entscheidungen des Versorgungsamtes kann man Widerspruch einlegen und so das ganze Verfahren mit beeinflussen.

Viele haben es geschafft – viele auch allerdings nicht. Wie es ausgeht, weiß man vorher nicht. Aber generell ist das Gesetz für Opfer da – deshalb sollte man es auch benutzen. Es steht uns zu.


Dazu nützliche Links:

www.weisser-ring.de/ für Deutschland
www.frauennotrufe.de/ für Deutschland

www.weisser-ring.ch/ für die Schweiz
www.weisser-ring.at/ für Österreich
www.opfernotruf.at/ für Österreich


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