Mann/ Frau/ Kind ist zum Opfer geworden – was nun?

Am besten ist es, man informiert sofort die Polizei. Spurensicherung ist wichtig. Niemand braucht sich zu schämen. Es ist wichtig, zur Polizei zu gehen, für sich selber, aber auch für andere mögliche, noch kommende, Opfer.

Weiter ist es wichtig, gleich Kontakt zum Weißen Ring aufzunehmen. Die Nummer des allgemeinen Opfer-Notrufes in Deutschland lautet: 116 006 (kostenfrei) erreichbar von 07:00 - 22:00 Uhr.

Von dort aus wird der regionale Ansprechpartner vor Ort zugewiesen. In der Regel kann man sich dort auch weibliche Betreuung wünschen. Man kann sich mit ihnen in einem Cafe treffen, oder auch bitten, nach Hause zu kommen. Je nachdem, was für einen selber das Beste ist. Sie kommen, wenn nötig, auch ins Krankenhaus.

Der Betreuer/die Betreuerin steht mit sachkundigem Rat und Tat zur Seite um die ersten Maßnahmen zu treffen. Man bekommt einen Gutschein über eine anwaltliche Erstberatung die man unbedingt unverzüglich wahrnehmen sollte. Rechtsanwälte kommen auch ins Krankenhaus.

Es geht auch darum, zukünftige Ansprüche an den Täter (Anzeige) oder an den Staat (Opferentschädigung) zu sichern. Vergesst nicht, es können Spätfolgen auftreten und spätere Behandlungen können nötig werden und so ist frühzeitig geklärt, wer dafür die Kosten übernimmt. Neben dem persönlichen Schaden müssen nicht auch noch diese Kosten getragen werden.

Aus den Spätfolgen können sich damit zusammenhängend ergeben:

  • Schwerbehinderung
  • Erwerbsminderungsrente
  • Arbeitslosigkeit

In diesem Fall kann man sich dann an die Staatliche Opferentschädigung  (OEG) wenden.

Aber was kann man da nicht schon alles bei der ersten Kontaktaufnahme zu den Behörden falsch machen! Einen Weg durch den Behördendschungel erfolgreich zu bahnen, ist für einen alleine äußerst schwer bis unmöglich. Die Behörden kennen sich bestens in ihren Gesetzen aus…und die Opfer? Deshalb ist es empfehlenswert, vorher den Rat des Weißen Ringes einzuholen und sich bei der ersten Kontaktaufnahme mit dem Versorgungsamt bereits durch einen versierten Anwalt vertreten zu lassen. Der Weiße Ring bezahlt hier unter Umständen auch die Anwaltskosten vor Gericht. Dies muss man vorher mit dem Weißen Ring besprechen. Im Nachhinein übernehmen sie keine Kosten.


Opferentschädigung (kurz OEG)

Leitgedanke des vom Bundestag 1976 einstimmig beschlossenen Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten ist, dass die staatliche Gemeinschaft für die Opfer von Straftaten einstehen muss, wenn es ihr trotz aller Anstrengungen zur Verbrechensverhütung nicht gelingt, Gewalttaten völlig zu verhindern.
Der gesetzlich verankerte Opferentschädigungsanspruch stellt sicher, dass der von einer Gewalttat Betroffene, dessen Lebensumstände infolge seiner gesundheitlichen Schädigung wesentlich beeinträchtigt oder dessen Lebensqualität im Extremfall sogar zerstört wurde, den Folgen der Gewalttat nicht mehr hilflos ausgesetzt ist.

Opfer und Hinterbliebene gewalttätiger Übergriffe haben demnach über das Opferentschädigungsgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) Anspruch auf sämtliche Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz. Die mit den gesetzlichen Regelungen beabsichtigte Verbesserung des Opferschutzes setzt voraus, dass die Bevölkerung und insbesondere das Opfer von diesen Entschädigungsmöglichkeiten Kenntnis erlangen.


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