Leistungen

Die Versorgung wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes gewährt. Sie umfasst insbesondere:

  • ärztliche und zahnärztliche Behandlung,
  • psychotherapeutische Behandlungen,
  • laufende Renten an Geschädigte und an Hinterbliebene (Witwen, Witwer, Waisen und Eltern),
  • Maßnahmen der Rehabilitation,
  • Bestattungs- und Sterbegeld.

nach oben