Leistungen
Die Versorgung wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes gewährt. Sie umfasst insbesondere:
- ärztliche und zahnärztliche Behandlung,
- psychotherapeutische Behandlungen,
- laufende Renten an Geschädigte und an Hinterbliebene (Witwen, Witwer, Waisen und Eltern),
- Maßnahmen der Rehabilitation,
- Bestattungs- und Sterbegeld.