Der WEISSE RING bringt einen eigenen Entwurf für eine bessere Opferentschädigung heraus.

Der Entwurf zeigt Wege auf, wie Opfern von Straftaten schneller, effektiver und umfassender als bisher geholfen werden kann.

Der Weisse Ring  stellt heute seinen Gesetzesentwurf für ein, aus Betroffenensicht, wesentlich verbessertes OEG (Opferentschädigungsrecht) online. Wir begrüßen diesen Vorschlag nicht nur, sondern unterstützen ihn auch explizit.
Wir können das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nur auffordern, sich diesen Entwurf nicht nur zu verinnerlichen, sondern auch umzusetzen.

U. a. sind dies einige Eckpunkte:

Staatliche Leistungen – so lange wie Opfer sie brauchen: Die geltenden OEG-Regelungen garantieren Opfern von Straftaten umfangreiche Leistungen wie Heil- und Krankenbehandlung, Reha-Maßnahmen und Rentenansprüche. Betroffene können sie in Anspruch nehmen, so lange sie sie brauchen und unter den körperlichen und psychischen Folgen der Tat leiden – ein nach wie vor richtiger Ansatz aus Sicht des WEISSEN RINGS. „Es ist Opfern nicht zumutbar, dass sie nach einiger Zeit wieder neue Anträge stellen müssen, um Leistungen beziehen zu können", sagt Müller-Piepenkötter. Wäre dies der Fall, müssten Betroffene immer wieder aufs Neue bürokratische Hürden nehmen und sich mit Täter und Tat auseinandersetzen. „Und das bedeutet: konstante seelische Belastung für Opfer", betont die Bundesvorsitzende.

Glaubhaftigkeit: Wer Opfer einer Straftat wurde, muss dies bei den zuständigen Behörden glaubhaft nachweisen, um Entschädigungsleistungen zu bekommen. Der WEISSE RING fordert hier Vereinfachungen. Denn der Nachweis ist für Betroffene nicht immer leicht – etwa, weil keine Strafanzeige gestellt wurde oder es keine Tatzeugen gibt.

Schnellere Hilfen: Häufig müssen Kriminalitätsopfer sehr lange auf Hilfe warten. Dies sorgt dafür, dass sie noch zusätzlich zur Tat an sich belastet werden. Der WEISSE RING fordert Versorgungsverwaltungen auf, an dieser Stelle gegenzusteuern. Hilfen müssen zügiger bereitgestellt werden. Nach dem Entwurf des WEISSEN RINGS liegt die zumutbare Wartezeit für Heilbehandlungen und Reha-Maßnahmen bei drei bis fünf Wochen. Andernfalls müssen Opfer laut Entwurf über die Gründe der Verzögerung informiert werden.

Zur Broschüre: https://weisser-ring.de/sites/default/files/domains/weisser_ring_dev/downloads/wer18009broschuereoeg180703web_0.pdf

Eckpunktepapier (Vorschalg eines Gesetzesentwurfs): https://weisser-ring.de/sites/default/files/domains/weisser_ring_dev/downloads/entwurfsgbxiiiwr.pdf


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