Sexualisierte Gewalt an Schulen

Meldepflicht oft missachtet, Betroffene bleiben ohne Unterstützung

Obwohl die Sensibilität für sexualisierte Gewalt an Schulen, Kitas und Universitäten gestiegen ist, werden viele Fälle nicht an die zuständigen Unfallkassen gemeldet – obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Seit 1971 sind Kinder, Schüler und Studierende gesetzlich unfallversichert. Sexualisierte Gewalt kann als Arbeitsunfall gelten, wenn sie im Verantwortungsbereich der jeweiligen Bildungseinrichtung geschieht, etwa auf dem Schulweg, bei Klassenfahrten oder im schulischen Kontext angebahnten Kontakten.

Bereits 2011 stellte eine Unterarbeitsgruppe des von der Bundesregierung eingesetzten Runder Tisch „Sexueller Missbrauch“ fest, dass in Missbrauchsfällen kaum Anträge bei Unfallversicherern gestellt wurden. Als Hauptgrund wurde mangelnde Bekanntheit dieser Möglichkeit genannt. Allerdings fand die Meldepflicht zur Unfallversicherung keinen Eingang in die offiziellen Empfehlungen des Gremiums. Die heutige Unabhängige Bundesbeauftragte Kerstin Claus kritisiert, dass dieses Ergebnis weitgehend folgenlos blieb und die Problematik bis heute nicht systematisch aufgearbeitet wurde.

Claus spricht von einem „Skandal“, der nicht nur die Kirchen betrifft, sondern auch staatliche Schulen, Kitas und teils die Unfallversicherer selbst. Einige Versicherer hätten in der Vergangenheit ihre Zuständigkeit bestritten, etwa mit der Begründung, Missbrauch sei kein einmaliges, unvorhergesehenes Ereignis.

Eine Ausnahme bildet die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), die 2022 Kirchen wegen ausbleibender Meldungen deutlich rügte und Betroffene zur eigenständigen Anzeige ermutigte. Bis Februar 2026 wurden dort 906 Fälle gemeldet, 200 anerkannt.

In vielen Bundesländern fehlen verbindliche gesetzliche Vorgaben für Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt. Claus fordert bundesweit verpflichtende Schutzkonzepte, eine bessere Aufbewahrung von Schülerakten sowie einen konsequenten Ausschluss überführter Täter aus dem Schuldienst. Angesichts des Ausbaus der Ganztagsbetreuung seien Prävention, klare Zuständigkeiten und funktionierende Beschwerdewege besonders wichtig.

Nordrhein-Westfalen meldete 2025 insgesamt 138 Fälle bei der Unfallkasse, von denen 79 als Arbeitsunfälle anerkannt wurden. Anerkannte Betroffene haben Anspruch auf psychologische Soforthilfe und probatorische Therapiesitzungen. Insgesamt zeigt sich, dass trotz bestehender Rechtslage erhebliche Informationsdefizite und Umsetzungsprobleme beim Umgang mit sexualisierter Gewalt im Bildungsbereich bestehen.


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