Die Schule ist ein zentraler Ort für Kinder und Jugendliche. Sie prägt ihren Bildungsweg, ihre persönliche Entwicklung und kann zudem ein wichtiger Rückzugs- und Schutzraum sein. Die Pflicht zum Schulbesuch ist gesetzlich verankert. Daraus entsteht eine besondere Schutzverantwortung für alle Schülerinnen und Schüler.
Schule kann aber auch zum Tatort werden, wenn Kindern und Jugendlichen sexualisierte Gewalt durch Lehrkräfte, anderes schulisches Personal oder Mitschüler*innen angetan wurde. Die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat in einer Studie 133 Berichte von Betroffenen ausgewertet, die zwischen 1949 und 2010 sexualisierte Gewalt in der Schule erlebt haben. In vielen dieser Fälle wird deutlich, dass die Schülerinnen und Schüler weder durch Lehrkräfte oder anderes schulisches Personal geschützt wurden. Die Studie zeigt auf, wie die Aufarbeitung, Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt an Schulen verbessert werden kann.
Studie als Download: https://www.aufarbeitungskommission.de/wp-content/uploads/Fallstudie-Sexualisierte-Gewalt-und-Schule_Aufarbeitungskommission_bf_web.pdf