Rechtsgutachten eröffnet neue Perspektiven für den Fonds Sexueller Missbrauch
Der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM), seit 2013 eine zentrale Unterstützungsquelle für Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt erfahren haben, steht vor einer entscheidenden Weichenstellung. Ein von der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, beauftragtes Rechtsgutachten zeigt: Eine rechtssichere Fortführung des Fonds ist möglich – wenn er gesetzlich verankert wird.
Das Gutachten, erstellt von Prof. Dr. Ulrich Battis und Dr. Franziska Drohsel, reagiert auf die jüngsten Entwicklungen: Nach haushaltsrechtlichen Beanstandungen und einem angekündigten Antragsstopp zum 31. August 2025 drohte das Aus für den Fonds. Der Bundesrechnungshof hatte die fehlende gesetzliche Grundlage kritisiert, während Betroffenenvertreterinnen und -vertreter vor einem massiven Vertrauensverlust warnten.
Die Jurist*innen kommen nun zu einem klaren Ergebnis:
Der Fonds kann fortgeführt werden, wenn der Bund ihn gesetzlich absichert.
Ein Fonds-Gesetz oder eine gesetzliche Regelung innerhalb des UBSKM-Gesetzes könnte Leistungen, Verfahren und Kontrolle festschreiben.
Eine Übergangsregelung sei nötig, um Hilfen während der Neustrukturierung aufrechtzuerhalten.
Inhaltlich sollen die bisherigen Hilfen – bis zu 10.000 Euro (bzw. 15.000 Euro bei Behinderung) – erhalten bleiben. Das Gutachten betont zugleich die Notwendigkeit größerer Transparenz und verlässlicher Haushaltsmittel.
Kerstin Claus begrüßte die Ergebnisse:
„Das Gutachten zeigt, dass der Fonds rechtssicher fortgeführt werden kann. Jetzt liegt es an der Politik, Verantwortung zu übernehmen und diese wichtige Unterstützung dauerhaft zu sichern.“
Wie es nun weitergeht, hängt von der politischen Entscheidung ab. Möglich ist eine gesetzliche Verstetigung des Fonds, die Betroffenen langfristige Sicherheit bietet – oder eine Übergangslösung, bis das neue Gesetz in Kraft tritt. Ein Auslaufen des Fonds gilt nach Veröffentlichung des Gutachtens zwar als unwahrscheinlich, wäre aber für viele Betroffene ein schwerer Rückschlag.
Das Rechtsgutachten könnte somit zum Wendepunkt werden – hin zu einer dauerhaften, gesetzlich geregelten Anerkennung und Unterstützung für Betroffene sexueller Gewalt in Deutschland.
Das Rechtsgutachten als PDF