Fond sexueller Missbrauch
Der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) wurde 2013 eingerichtet, um Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend durch individuelle Hilfsleistungen zu unterstützen. Im März 2025 kündigte das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) die Abwicklung des FSM an, was zu erheblicher Kritik führte.
Stellungnahmen zur Abwicklung des FSM:
Betroffenenrat bei der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs: In einer Stellungnahme vom 14. März 2025 äußerte der Betroffenenrat großes Bedauern über die Entscheidung und betonte die Bedeutung des FSM als niedrigschwelliges Hilfesystem für Betroffene. Der Rat kritisierte, dass die Abwicklung ohne vorherige Information der Betroffenen erfolgte, und forderte ein rechtssicheres Nachfolgemodell.
gegen-missbrauch e.V.: Der Verein setzte sich seit seiner Gründung 2003 für die Rechte und das Wohlergehen von Opfern sexuellen Missbrauchs ein. In einem politischen Appell forderte gegen-missbrauch e.V. die Fortführung des FSM und betonte die Notwendigkeit staatlicher Unterstützung für Opfer sexueller Gewalt.
WEISSER RING und weitere Fachorganisationen: Fünf Fachorganisationen für Opfer sexualisierter Gewalt, darunter der WEISSE RING, äußerten Bedenken hinsichtlich der Einstellung des FSM und appellierten gemeinsam an den Staat, die Unterstützung für Opfer sexueller Gewalt fortzusetzen.
Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs: Die Missbrauchsbeauftragte forderte ein rechtssicheres Nachfolgemodell für den FSM und betonte die Notwendigkeit, die Unterstützung für Betroffene aufrechtzuerhalten.
Die Abwicklung des FSM hat zu breiter Kritik geführt, da er als wichtige Unterstützungseinrichtung für Betroffene von sexualisierter Gewalt angesehen wird. Die Forderungen nach einem Nachfolgemodell und der Fortführung der Hilfsleistungen unterstreichen die Bedeutung des FSM für die Betroffenen.