Positionspapier zum Wording Missbrauch vs. sexualisierte Gewalt

Stellungnahme des Vereins

In Fachdebatten, Öffentlichkeit und Präventionsarbeit wird zunehmend gefordert, den Begriff „sexueller (Kindes-)Missbrauch“ durch „sexualisierte Gewalt“ zu ersetzen. Diese Entwicklung ist häufig mit dem Anspruch verbunden, eine vermeintlich präzisere oder sensiblere Sprache zu etablieren. Aus Sicht von gegen-missbrauch e.V. greift diese Forderung jedoch zu kurz und wird weder der Komplexität sexuellen Kindesmissbrauchs noch den unterschiedlichen Perspektiven von Betroffenen gerecht.

Ein häufig vorgebrachtes Argument gegen den Begriff „Missbrauch“ lautet, er suggeriere, Kinder könnten „gebraucht“ werden. Diese Argumentation ist sprachwissenschaftlich nicht haltbar. Der Begriff „Gebrauch“ bezieht sich primär auf Gegenstände, nicht auf Menschen. „Missbrauch“ hingegen bezeichnet eine Unrechtshandlung, also einen übergriffigen und unrechtmäßigen Umgang. Der Begriff „sexueller (Kindes-)Missbrauch“ ist damit eine klare und unmissverständliche Benennung des begangenen Unrechts.

Zentral ist zudem, dass Betroffene von sexuellem Kindesmissbrauch das Recht haben, selbst zu bestimmen, wie sie ihre Erfahrungen benennen. Sprache ist eng mit Verarbeitung, Identität und Selbstermächtigung verbunden. Eine einheitliche Festlegung auf bestimmte Begriffe kann daher entmündigend wirken, wenn sie Betroffenen ihre eigene Ausdrucksweise abspricht. Unterschiedliche Begriffe nebeneinander zuzulassen, ist deshalb keine Schwäche, sondern Ausdruck eines respektvollen und betroffenenorientierten Umgangs.

Der Begriff „sexualisierte Gewalt“ wird im fachlichen Kontext häufig verwendet, ist jedoch aus Betroffenenperspektive nicht für alle passend oder hilfreich. Viele empfinden ihn als abstrakt, distanziert und schwer greifbar. Zudem handelt es sich um einen Fachbegriff, der nicht immer der Sprache entspricht, in der Betroffene ihre Erfahrungen selbst verstehen oder benennen. Besonders entscheidend ist, dass sich viele Betroffene im Begriff „Gewalt“ nicht wiederfinden oder ihn für sich ablehnen. Dies führt häufig zu erheblicher Verunsicherung: Betroffene zweifeln daran, ob das Erlebte „schlimm genug“ ist, stellen infrage, ob sie überhaupt ein Recht auf Hilfe haben, oder zögern, Unterstützungsangebote in Anspruch zu nehmen, weil sie befürchten, anderen vermeintlich stärker Betroffenen etwas wegzunehmen – selbst dann, wenn ihnen massive Übergriffe widerfahren sind. Hinzu kommt, dass nicht alle Betroffenen sich als „Opfer von Gewalt“ definieren möchten, da dies als stigmatisierend erlebt werden kann. Sprache darf jedoch nicht dazu führen, dass Betroffene an sich selbst zweifeln und sich selbst aus Hilfenetzen ausgrenzen und somit keine Hilfe bekommen.

Eng damit verbunden ist die Problematik des gesellschaftlichen Framings des Begriffs „Gewalt“. Dieser wird häufig mit sichtbaren, körperlichen und extremen Handlungen assoziiert. Formen sexuellen Kindesmissbrauchs, die ohne unmittelbare körperliche Gewalt stattfinden, werden dadurch weniger eindeutig erkannt. Dies kann dazu führen, dass Betroffene ihr eigenes Erleben relativieren, sich nicht angesprochen fühlen oder keine Hilfe in Anspruch nehmen. Ein zu enger oder vorgeprägter Gewaltbegriff kann somit Zugänge erschweren, statt sie zu öffnen.

Darüber hinaus ist sexueller (Kindes-)Missbrauch häufig kein einmaliges Ereignis, sondern ein prozesshaftes Geschehen. Am Anfang steht oft ein gezielter Vertrauensaufbau, gefolgt vom Missbrauch dieses Vertrauens sowie der Ausnutzung von Macht- und Abhängigkeitsverhältnissen. Dieser schleichende Prozess kann sich zuspitzen und in schwere Übergriffe münden. Der Begriff „Missbrauch“ macht diesen Zusammenhang sichtbar, da er den Missbrauch von Vertrauen und Macht gegenüber Kindern direkt benennt und damit über die einzelne Handlung hinausweist.

Vor diesem Hintergrund lehnt gegen-missbrauch e.V. den zunehmend inflationären und normativen Anspruch ab, ausschließlich den Begriff „sexualisierte Gewalt“ zu verwenden. Eine solche sprachliche Vereinheitlichung ignoriert die Vielfalt betroffener Perspektiven, kann verunsichernd und ausschließend wirken und entzieht Betroffenen erneut ein Stück Deutungshoheit über ihre eigenen Erfahrungen.

Wir sprechen uns daher für einen offenen, pluralen und betroffenenorientierten Sprachgebrauch aus. Es darf keine verpflichtende oder ausschließliche Begriffsvorgabe geben – auch nicht in der Fachwelt. Der Begriff „sexueller (Kindes-)Missbrauch“ muss als legitim, verständlich und weiterhin verwendbar anerkannt bleiben. Sprache sollte sich daran orientieren, ob sie Betroffenen Orientierung gibt und ihnen den Zugang zu Unterstützung erleichtert, nicht daran, ob sie normativen Trends folgt.

Sprache ist kein Selbstzweck. Sie hat die Aufgabe, Erfahrungen benennbar zu machen, Verständnis zu ermöglichen und Zugänge zu Hilfe zu eröffnen. Entscheidend ist daher nicht, welcher Begriff als „richtig“ gilt, sondern welcher Begriff Betroffenen tatsächlich hilft.


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