Petition zur Anhebung des Mindeststrafmaßes bei sexueller Gewalt gegen Kinder

gegen-missbrauch e.V. startet Petition zur Anhebung des Mindeststrafmaßes bei sexuellem Missbrauch von Kindern

Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird bislang nach deutschem Recht (§ 176 StGB) wie ein „Vergehen“ behandelt, da die Mindeststrafe hierfür bei einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr liegt. Das heißt, vor dem Gesetz handelt es sich nicht um ein Verbrechen!

Abgesehen von der mangelnden Anerkennung des menschlichen Leids im Falle eines Kindesmissbrauchs, bedeutet die Einstufung als Vergehen, dass etliche Verfahren wegen „Geringfügigkeit“ eingestellt werden. Der Beschuldigte muss zum Beispiel eine Geldstrafe zahlen und geht straffrei aus. Der Täter gilt somit weiterhin als nicht vorbestraft. Es erfolgt kein Eintrag in das Bundeszentralregister geschweige denn in das gerade für Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe seit 2010 vorgeschriebene erweiterte Führungszeugnis. Ingo Fock, 1. Vorsitzender des Vereins gegen-missbrauch e.V., erläutert: „Wir sehen hier in hohem Maße eine potentielle Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch nicht verurteilte Straftäter!“

Daher hat der Verein, der sich seit 17 Jahren bundesweit gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen einsetzt, nun eine Petition für eine Gesetzesänderung ausgearbeitet. Sie richtet sich direkt an Bundesjustizministerin Lambrecht und fordert ihn dazu auf, sich der Sache anzunehmen. Im Klartext soll sie sich dafür einsetzen, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern strafrechtlich zukünftig als Verbrechen eingestuft wird und sich Sexualstraftäter nicht mehr „freikaufen“ können.

Die Petition ist ab sofort unter http://chng.it/7NqVxw265Y verfügbar. Der Verein hofft auf eine breite Unterstützung aus der Bevölkerung und nutzt dabei auch die Möglichkeiten der Social Medias. Jeder kann sich online mit einer digitalen Unterschrift beteiligen. „Erwähnt sei an dieser Stelle, dass wir uns ausdrücklich von Personen oder Gruppierungen distanzieren, die mit Parolen wie „Keine Gnade für Kinderschänder“ oder ähnlichem das Thema Kindesmissbrauch dazu benutzen, um rechte Ideologien zu verbreiten.“ ergänzt Fock.


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