Resümee unserer Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2017

Unser Fazit: Schöne Worte täuschen nicht darüber hinweg, dass es leider wenig konkrete Pläne gibt, die Situation von Betroffenen in der nächsten Legislaturperiode entscheidend zu verbessern.

Ende Juli hatten wir den im Bundestag vertretenen Parteien sowie der Piratenpartei (*) unsere Wahlprüfsteine übersandt. Nun liegen alle Antworten vor. Bis auf wenige Ausnahmen prägen schwammige Aussagen das Bild.

Alle Parteien rühmen sich, bereits ausgiebig Maßnahmen der Aufklärung und Prävention zum Thema sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu initiieren. Auf die umfangreichen Selbstbeweihräucherungen in diesem Zusammenhang, vor allem von den jetzigen Regierungsparteien,  werden wir hier nicht weiter eingehen und konzentrieren uns im Folgenden auf die (Nicht)versprechen der Parteien für die kommende Wahlperiode. (WP1)

Positiv ist, dass sich bis auf die FDP alle Parteien für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz aussprechen (WP2).

Langfristig scheinen sich CDU, SPD und FDP jedoch nicht mit dem Thema Kindesmissbrauch auseinandersetzen zu wollen. Anders können wir den Widerwillen, das Amt des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) endlich gesetzlich zu verankert, nicht deuten. Nur DIE LINKE, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und die Piratenpartei setzen sich für ein, dass dieses wichtige Amt dauerhaft abgesichert wird. CDU und SPD wollen die Amtszeit zwar verlängern, aber nicht gesetzlich verankern. Die FDP will „zu gegebener Zeit“ lediglich prüfen, „wie eine Fortsetzung der Arbeit des Arbeitsstabs sinnvoll ausgestaltet werden kann.“ (WP3)

Nachdem die Reform des Opferentschädigungsgesetzes jahrelang verschleppt worden ist, wollen CDU, SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN diese nunmehr in der kommenden Legislaturperiode umsetzen und sich dafür einsetzen, dass diese vorangetrieben wird.  Die FDP enttäuscht mit ihrer Aussage, sie stünde einer „maßvollen Erweiterung des Opferentschädigungsgesetzes um konkrete Tatbestände grundsätzlich offen gegenüber“. Die Piratenpartei hat zu diesem Themenkomplex noch keine konkreten Pläne. (WP4)

Auf die Frage, ob die einzelnen Parteien sich für die Verlängerung des Ergänzendes Hilfesystem und des Fonds Sexueller Missbrauch (FSM)  auch über 2019 hinaus stark machen und wie sie die Finanzierung sicherstellen wollen, antworteten die CDU und die FDP, sie würden dies zu gegebener Zeit „prüfen“. Die SPD plant „die Weiterführung der Hilfen für die Betroffenen“, wobei sie offen lässt, welche Hilfen hier genau gemeint sind.  DIE LINKE spricht sich für die Verlängerung des Ergänzenden Hilfesystems und des FSM aus und sieht die Notwendigkeit, dass nicht nur ein kleiner Teil der Bundesländer die staatliche Verantwortung für den FSM wahrnimmt. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN wollen eine ausreichende und langfristige finanzielle Unterstützung des ergänzenden Hilfesystems, eine angemessene Versorgung der Betroffenen und des Fonds gewährleisten. Die Piratenpartei plant gar, für den FSM eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die die dauerhafte Existenz sicherstellt. (WP5)

Nach ihren Plänen für eine angemessene Versorgung von Betroffenen sexualisierter Gewalt befragt, verweisen CDU und SPD z.B. auf die bestehenden Hilfesysteme und den in dieser Legislaturperiode umgesetzten Maßnahmen wie Änderung des Strafrechts, etc. DIE LINKE wird da schon konkreter. Sie setzt auf den Ausbau von Fachberatungsstellen und niedrigschwellige Unterstützungsangebote und möchte die Novelle des SGB VIII in der kommenden Wahlperiode nochmals angehen, um die Rechte von Kindern, Jugendlichen und Familien zu stärken. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN wollen eine angemessene Versorgung der Betroffenen gewährleisten. Wie sie das tun wollen, wird aber nicht weiter ausgeführt. Befremdend finden wir die Aussage der FDP, die sich dafür einsetzen will „dass die Opfer von sexueller Gewalt weiterhin angemessen versorgt und betreut werden“. - Als ob dieses jemals der Fall gewesen wäre!!! (WP6)

Wenn es nach der Mehrheit der befragten Parteien geht, wird der „einfache“ sexuelle Missbrauch strafrechtlich weiterhin nur als Vergehen bewertet. Die Chance, hier eine Schutzlücke schließen zu können, wird außer bei DIE LINKE und der Piratenpartei nicht gesehen. Denn Verfahren über Straftaten, die mit einem Strafmaß bis zu einem Jahr Freiheitstrafe sanktioniert werden, können nach § 153a StPO wegen Geringfügigkeit gegen Geldauflage zu einer Einstellung gebracht werden. Ohne, dass ein Urteil gesprochen wird. Diese Fälle werden weder in den erweiterten Führungszeugnissen, noch im Bundeszentralregister erfasst. Insofern ist es immens wichtig, jeglichen Strafbestand des sexuellen Missbrauchs an Kindern als Verbrechen einzustufen. (WP7)

Ob die Unabhängige Aufarbeitungskommission (UAK) auch über das Jahr 2019 hinaus tätig werden kann, ist fraglich, da nur die DIE LINKE, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und die Piratenpartei schon jetzt dafür eintreten, die UAK gesetzlich zu verankern und mit den notwendigen finanziellen Mitteln auszustatten, um die Arbeit dieser Kommission somit langfristig zu sichern. (WP8)

Unser Fazit: Schöne Worte täuschen nicht darüber hinweg, dass es leider wenig konkrete Pläne gibt, die Situation von Betroffenen in der nächsten Legislaturperiode entscheidend zu verbessern.

*) Auf Wunsch einiger User hatten wir unsere Wahlprüfsteine auch an die Piratenpartei übersandt.

Dieser Text als PDF


nach oben