Sexueller Missbrauch von Kindern: Fallzahlen bleiben 2024 auf hohem Niveau

Bundeskriminalamt veröffentlicht Bundeslagebild zu Sexualdelikten gegen Kinder und Jugendliche

Im Jahr 2024 ist die Anzahl der polizeilich registrierten Straftaten des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen nach jahrelangem Anstieg nahezu konstant geblieben. Mit 16.354 Fällen bei Kindern sowie 1.191 Fällen bei Jugendlichen bewegen sich die Zahlen aber weiterhin über dem Fünf-Jahres-Durchschnitt. Einen Höchstwert erreichte die Anzahl der Fälle von Herstellung, Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte. Dies geht aus dem am 21.08.2025 vorgestellten Bundeslagebild hervor. Im Jahr 2024 wurden in den 16.354 Fällen des Verdachts des sexuellen Kindesmissbrauchs 18.085 Opfer (2,2 Prozent weniger als 2023) und 12.368 Tatverdächtige registriert, was einem Zuwachs von 3,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Sexuellen Missbrauch von Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren stellte die Polizei in 1.191 Fällen fest (0,8 Prozent weniger als 2023). 1.259 Opfer wurden registriert (minus 1,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr). Die Zahl der Tatverdächtigen stieg um 6,8 Prozent auf 1.018. Die Anzahl der Fälle der Herstellung, Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen und erreichte im Berichtsjahr 2024 mit 9.601 Fällen einen Höchstwert (plus 8,5 Prozent). Seit dem Jahr 2020 haben sich die Fallzahlen damit mehr als verdreifacht. Im Gegensatz dazu sind die registrierten Straftaten rund um kinderpornografische Inhalte und der sexuellen Ausbeutung zum Nachteil von Minderjährigen gesunken. Dennoch bleibt die Zahl mit 42.854 Fällen bei der Herstellung, Verbreitung, dem Erwerb und Besitz von kinderpornografischen Inhalten weiterhin auf einem hohen Niveau.

Weitere wesentliche Erkenntnisse aus dem Bundeslagebild:

Anteil minderjähriger Tatverdächtiger anhaltend hoch
Der Anteil der Minderjährigen, Heranwachsenden (18 bis 21 Jahre) und jungen Erwachsenen (21 bis 24 Jahre) an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen ist anhaltend hoch. So machen Minderjährige in Zusammenhang mit jugendpornografischen Inhalten fast die Hälfte der Tatverdächtigen aus. Straffällige Kinder und Jugendliche sind häufig dem Phänomen der „Selbstfilmenden“ zuzurechnen. Zudem leiten sie kinder- und jugendpornografische Inhalte häufig unbedacht an Personen aus ihrer Altersgruppe weiter. Viele handeln dabei ohne Bewusstsein für eine mögliche strafrechtliche Relevanz sowie weitere persönliche und soziale Folgen ihres Handelns – insbesondere, wenn die Inhalte in Sozialen Medien geteilt werden.

Mehr Hinweise auf Verdachtsfälle von kinder- und jugendpornografischen Inhalten
Das BKA erhält als Zentralstelle täglich hunderte Verdachtsmeldungen des US-amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) auf kinder- und jugendpornografische Inhalte sowie Missbrauch von Minderjährigen im Internet. Im Jahr 2024 gingen im BKA 205.728 Hinweise des NCMEC ein. Etwas mehr als die Hälfte dieser Meldungen (106.353 Hinweise) war nach deutschem Recht strafrechtlich relevant. Mitarbeitende des BKA sichten diese Hinweise mit dem Ziel, Anknüpfungspunkte für Ermittlungsverfahren zu finden und diese Informationen an die zuständigen Polizeien weiterzugeben. In einigen Fällen von sexuellem Missbrauch ermittelt das BKA selbst oder unterstützt die Polizeidienststellen der Länder bei ihren Ermittlungen.

Internet bietet zahlreiche Tatgelegenheiten
Neben Straftaten, bei denen Körperkontakt zwischen Tätern und Opfern besteht (sogenannte Hands-on-Straftaten), findet weiterhin ein großer Anteil der Delikte online statt. Das Internet bietet hier zahlreiche Tatgelegenheiten für Phänomene wie beispielsweise „Cybergrooming“, „Livestreaming“ und „Sextortion“.Beim Cybergrooming nehmen Täterinnen und Täter im Internet Kontakt zu Minderjährigen auf, mit dem Ziel, deren Vertrauen zu gewinnen, diese zu manipulieren und sexuelle  Handlungen anzubahnen. Beim sogenannten Livestreaming handelt es sich um eine Liveübertragung des sexuellen Missbrauchs gegen Entgeltzahlungen. Tatverdächtige bezahlen dafür, dass sie Missbrauchshandlungen an Kindern und Jugendlichen in Echtzeit per Video verfolgen können – häufig mit der Möglichkeit, das Geschehen durch Anweisungen direkt zu beeinflussen. Sextortion – zusammengesetzt aus den englischen Begriffen Sex und Extortion (Erpressung) – bezeichnet eine Form der Erpressung: Dabei drohen Täterinnen und Täter, intime oder pornografische Aufnahmen zu veröffentli-
chen oder weiterzugeben, um ihre Opfer zu bestimmten Handlungen oder finanziellen Zahlungen zu zwingen.

Ganzheitlicher Bekämpfungsansatz
Das BKA erhebt in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) deutschlandweit Zahlen zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und analysiert die Lage fortlaufend, um adäquate Maßnahmen ergreifen zu kön-
nen. Neben Ermittlungen und Strafverfahren, die sich gegen einzelne Missbrauchstäter richten, liegt ein Schwerpunkt des BKA auf der Zerschlagung von kriminellen Strukturen, die bei der Verbreitung von kinder- und ju-
gendpornografischen Inhalten eine Rolle spielen. Parallel zur polizeilichen Arbeit treibt das BKA die polizeiliche Forschung in diesem Phänomenbereich voran, fördert den fachlichen Austausch zwischen den Polizeien des Bundes und der Länder sowie im internationalen Kontext und entwickelt Präventionsprojekte.

Quelle: https://www.praeventionstag.de/nano.cms/news/details/10203


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