Tausende Betroffene sexualisierter Gewalt könnten in den vergangenen Jahren um Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung gebracht worden sein – obwohl entsprechende Ansprüche seit Langem bekannt sind. Genau darum ging es in einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion im Bundestag sowie der Antwort der Bundesregierung darauf. Im Mittelpunkt stand die Frage, warum Fälle sexualisierter Gewalt an Schulen, Kitas oder anderen Einrichtungen offenbar nur selten an die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) gemeldet wurden, obwohl Betroffene dort unter Umständen Anspruch auf Therapien, Rehabilitationsleistungen oder Erwerbsminderungsrenten haben. Aus Sicht von Gegen-Missbrauch e.V. offenbart die Antwort der Bundesregierung ein massives Staats- und Behördenversagen.
Hintergrund ist, dass sexualisierte Gewalt in bestimmten institutionellen Zusammenhängen als Arbeits-, Schul- oder Wegeunfall anerkannt werden kann. Betroffene haben dadurch unter Umständen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung – etwa auf psychotherapeutische Behandlung, medizinische Versorgung, Rehabilitationsmaßnahmen oder Erwerbsminderungsrenten. Einrichtungen wie Schulen, Kitas oder kirchliche Träger sind eigentlich verpflichtet, entsprechende Vorfälle an die Unfallversicherungsträger zu melden. Zusätzlich können Betroffene selbst Leistungen beantragen.
Die Kleine Anfrage der Linken zielte darauf ab zu klären, wie viele Fälle sexualisierter Gewalt überhaupt an die Unfallversicherungsträger gemeldet wurden, wie viele anerkannt wurden und welche Maßnahmen Bund und Länder seit Jahren unternehmen, um Betroffene über ihre Rechte zu informieren. Die Antwort der Bundesregierung offenbart dabei erhebliche Lücken.
Zwischen 2017 und 2021 wurden bundesweit lediglich 181 Fälle sexuellen Missbrauchs an Schülerinnen, Schülern oder Kindern in Betreuungseinrichtungen an Unfallversicherungsträger gemeldet. Wie viele dieser Fälle tatsächlich anerkannt wurden, konnte die Bundesregierung nicht sagen. Auch belastbare Zahlen darüber, wie viele Betroffene Leistungen erhalten haben oder wie hoch die ausgezahlten Summen waren, liegen offenbar nicht vor.
Für Gegen-Missbrauch e.V. ist dieses Ergebnis erschütternd, aber nicht überraschend. Bereits 2011 wurde das Thema am „Runden Tisch sexueller Kindesmissbrauch“ behandelt. Damals wurde ausdrücklich festgestellt, dass die Möglichkeit einer Anerkennung durch die gesetzliche Unfallversicherung kaum bekannt sei – obwohl sie für Betroffene von erheblicher Bedeutung sein könne. Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen waren daran beteiligt. Trotzdem wurde die Öffentlichkeit in den folgenden Jahren offenbar weder ausreichend informiert noch wurden Meldewege konsequent etabliert.
Besonders problematisch ist aus Sicht des Vereins, dass die Bundesregierung trotz dieser Erkenntnisse keinen akuten gesetzlichen Handlungsbedarf erkennt. Statt verbindliche Reformen anzustoßen, verweist sie überwiegend auf bestehende Zuständigkeiten und die geltende Rechtslage. Konkrete Informationskampagnen oder gesetzliche Verbesserungen werden nicht angekündigt.
Die Kleine Anfrage machte außerdem deutlich, dass bis heute keine zentrale Datenerfassung existiert und selbst Bundesministerien keine vollständigen Übersichten über gemeldete oder anerkannte Fälle besitzen. Öffentlich bekannte Zahlen aus Nordrhein-Westfalen, wonach dort allein im Jahr 2025 bereits 138 Fälle aus Schulen, Berufsschulen und Kitas gemeldet wurden, tauchen in der Antwort der Bundesregierung beispielsweise nicht auf. 79 dieser Fälle wurden dort als Arbeits- oder Schulunfälle anerkannt.
Für Gegen-Missbrauch e.V. zeigt sich daran ein massives Vollzugs- und Informationsversagen. Seit über einem Jahrzehnt wissen Politik und Behörden von der Problematik – gehandelt wurde dennoch kaum. Betroffene wurden dadurch faktisch um ihre Rechte gebracht. Schätzungen zufolge könnten allein nicht gezahlte Erwerbsminderungsrenten eine Größenordnung von rund 200 Millionen Euro erreichen.
Hinzu kommen erhebliche rechtliche Unsicherheiten. Die gesetzliche Unfallversicherung setzt normalerweise ein plötzliches, zeitlich begrenztes Ereignis voraus. Sexualisierte Gewalt geschieht jedoch häufig über längere Zeiträume und innerhalb von Abhängigkeitsverhältnissen. Viele Fälle werden deshalb nur nach komplizierten Einzelfallprüfungen behandelt oder gar nicht anerkannt. Unklar bleibt zudem, wie Fälle bewertet werden, die zwar im schulischen Umfeld angebahnt, aber außerhalb der Einrichtung ausgeführt wurden.
Für Gegen-Missbrauch e.V. ist deshalb klar: Es reicht nicht aus, auf bestehende Regelungen zu verweisen, während Betroffene weiterhin an bürokratischen Hürden scheitern. Der Verein fordert eine bundesweite Informationspflicht gegenüber Betroffenen, eine systematische Erfassung entsprechender Fälle, klarere gesetzliche Regelungen sowie längere Fristen zur nachträglichen Anerkennung von Ansprüchen.
Dass inzwischen mehrere Bundesländer ihre Schutzkonzepte und Leitlinien überarbeiten wollen, wird zwar begrüßt – doch aus Sicht des Vereins kommen diese Schritte viele Jahre zu spät. Solange Betroffene ihre Rechte nicht kennen und Institutionen ihrer Meldepflicht nicht konsequent nachkommen, bleibt die Gefahr bestehen, dass staatliche Unterstützung genau diejenigen nicht erreicht, die sie am dringendsten benötigen.
Die Anfrage der Fraktion “Die Linke” und die Antwort der Bundesregierung