Fonds sexueller Missbrauch

Offener Brief an Frau Ministerin Giffey

Nachfolgenden Brief haben wir an Frau Ministerin Giffey geschickt, um Sie über das retraumatisierende Warten auf "die schnellen und unbürokratischen Hilfen" erneut zu informieren.
Wir stellen es jedem frei u.a. auch an die entsprechenden Maiadressen (poststelle[at]bmfsfj.bund.de ,  info[at]spd-neukoelln.de) uns diesem offenen Brief anzuschliesen, bzw. eigene Worte zu finden.
Also PDF ist unser Schreiben hier bereit: Download
 


Sehr geehrte Frau Ministerin Giffey,

vielleicht erinnern Sie sich noch an Ihre Worte auf dem 2. Mitsprachekongress im Jahr 2018, als Sie zugesichert hatten, die Antragsbearbeitung beim Fonds Sexueller Missbrauch zu beschleunigen.

Erschreckenderweise muss man konstatieren, dass sich diese nicht verbessert, sondern eher verschlimmert hat.

Gemäß den veröffentlichten Bearbeitungsständen sind mittlerweile wieder Wartezeiten bei Nachfolgeanträgen von 2 Jahren an der Tagesordnung; Neuanträge haben auch wieder eine Mindestwartezeit von 10 Monaten.

So produziert die Ihnen nachgeordnete Behörde bei den Neuanträgen nun wieder einen Aktenstau, da der Fonds ja nun erst die Altanträge abarbeiten muss. Dennoch ist dies in Ihrer Verantwortung, denn die oberste Dienst – und Arbeitsaufsicht über das BAFzA haben immer noch Sie, als Ministerin des BMFSFJ.

Der Fonds ist für Betroffene von Missbrauch und sexueller Gewalt oftmals der letzte Hafen, um hier Hilfe und Unterstützung zu bekommen. Genau diesen Gedanken hat der damalige Runde Tisch verfolgt, wohlwissend dass es eklatante Lücken im Hilfesystem der Krankenversicherung und des Opferentschädigungsgesetztes gibt.

Insbesondere für Sie als ehemalige Bürgermeisterin eines Problembezirks muss doch nachvollziehbar sein, dass lange Bearbeitungszeiten die Betroffenen in Nöte bringen.
Es ist schön, dass ihr Haus in einem Welt-Interview vom 10.06.20 feststellt, dass diese Umstände bedauert werden. Im gleichen Interview sagte aber auch Nina e.V. „Unsere Hotline ist inzwischen nur noch ein Hilfetelefon für Geschädigte des Fonds“.

Aber auch nach der Bewilligung erleiden Betroffene mitunter eine weitere Retraumatisierung, da z.B. Therapeuten über 10 Monate auf die Begleichung ihrer Rechnung warten (und teilweise schon Mahnungen an das BAFzA  geschickt haben). Zweifelsohne hat dies auch auf die therapeutische Beziehung Einfluss.
Eine Betroffene formulierte dies sehr treffend: „Nun warte ich schon 2 Jahre auf die Bewilligung meines Antrags und dann noch ein Jahr, bis das Geld überwiesen ist“. Ohne mathematische Kenntnisse kommen wir hiermit auf drei Jahre. Drei Jahre Warten, Hoffen und Bangen!

Daher fordern wir Sie mit diesem offenen Brief auf, Ihre ministerielle Verantwortung nicht nur in Worte, sondern auch in Taten zu kleiden.

Aus dieser Verantwortung heraus erwarten wir aber auch, dass Sie die Stichtagsregelung aufheben, denn nach derzeitigen Regeln können z.B. die betroffenen Kinder von Stauffen, Lüdge und Bergisch-Gladbach nicht vom Fonds partizipieren, obwohl weiterhin eklatante Lücken in der sogenannten „Regelversorgung“ bestehen.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen für einen konstruktiven Austausch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Fock
Vorsitzender gegen-missbrauch e.V.


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