Nach den erschreckenden Vorfällen in Freiburg, bei denen das Oberlandesgericht dafür sorgte, dass das Opfer wieder in die Familie zurückgeschickt wurde, erneuert der Verein gegen-missbrauch e.V. seine Forderung nach einer verbindlichen Verpflichtung zur richterlichen Fortbildung.
Insbesondere die Begründung, dass eine Fortbildung die richterliche Unabhängigkeit gefährde, stößt bei Petra Billich, 2. Vorsitzende, auf Unverständnis. „Familiengerichte, die über das im Grundgesetz geschützte Gut der Familie entscheiden, müssen unabdingbar auf den neusten Stand von Wissenschaft und Forschung sein, um Gefahren für Kinder und Jugendliche erkennen und adäquate Entscheidungen fällen zu können“, so Petra Billich.
„Aber nicht nur Familienrichter sollten in die Pflicht genommen werden, sondern auch Strafrichter und Gutachter, deren Sachverstand gefragt ist, wenn es um die Glaubwürdigkeit oder die Bewertung von Versorgungsansprüchen von Betroffenen geht. Denn eine Fehleinschätzung kann für die Betroffenen verheerende Folgen haben“, so Petra Billich weiter.
Die Forderung des Unabhängigen Beauftragten, das Personal in den deutschen Jugendämtern aufzustocken, sei bestimmt eine sinnvolle, so Ingo Fock, 1. Vorsitzender, aber: „Quantität ersetzt keine Qualität“.
Sicherlich, richterliche Fortbildungen binden Kapazitäten und kosten Geld. Aber gerade im Bereich des Familiengerichts müssen wir uns die Frage stellen: Welche Justiz wollen wir uns leisten. Fehlentscheidungen können Kinderseelen kosten.
Ingo Fock ist sich sicher: strafrechtliche Konsequenzen werden diese Entscheidungen wohl nicht haben, aber moralisch haben sich das OLG, und damit die Richter(innen), schuldig gemacht.
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