gegen-missbrauch e.V. setzt sich seit seiner Gründung 2003 für die Rechte und das Wohlergehen von Opfern sexuellen Missbrauchs ein. Ein zentrales Anliegen unseres Vereins ist die Unterstützung und Entschädigung der Betroffenen
Der FSM stellt eine unverzichtbare Unterstützung für viele Betroffene dar, die durch die bereitgestellten Mittel Zugang zu therapeutischen und anderen notwendigen Hilfsangeboten erhalten haben. Dennoch ist der Bedarf an Unterstützung weiterhin hoch, und viele Opfer warten noch auf Hilfe.
Das Sozialgesetzbuch XIV (SGB XIV) ist zwar ein wichtiger Schritt zur sozialen Entschädigung, kann jedoch den FSM nicht ersetzen. Der Fonds Sexueller Missbrauch ist keine Alternative zum SGB XIV, sondern eine notwendige Ergänzung, die gezielt die spezifischen Bedürfnisse von Opfern sexuellen Missbrauchs adressiert. Während das SGB XIV primär auf allgemeine Entschädigungsleistungen für Opfer von Gewalttaten ausgerichtet ist, bietet der FSM flexible und niedrigschwellige Unterstützungsmöglichkeiten, die viele Betroffene dringend benötigen.
Ein entscheidender Unterschied besteht darin, dass das SGB XIV von nachweisbaren gesundheitlichen Schäden abhängig ist, um eine Entschädigung zu gewähren. Dies stellt für viele Betroffene eine erhebliche Hürde dar, da der Nachweis von langfristigen psychischen Folgen oft schwierig ist – insbesondere, wenn die Tat Jahrzehnte zurückliegt. Der Fonds Sexueller Missbrauch hingegen setzt nicht auf den Nachweis von Gesundheitsschäden, sondern zielt darauf ab, die allgemeine Lebenssituation der Betroffenen zu verbessern. Durch finanzielle Unterstützung für Therapien, Beratung oder andere notwendige Maßnahmen erhalten Betroffene die Möglichkeit, ihr Leben aktiv zu stabilisieren und zu gestalten.
Warum der Runde Tisch Sexueller Missbrauch den FSM initiiert hat
Der Fonds Sexueller Missbrauch geht auf die Empfehlungen des Runden Tisches Sexueller Missbrauch zurück, der 2010 von der Bundesregierung ins Leben gerufen wurde. Ziel des Runden Tisches war es, Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Missbrauchsbetroffenen zu entwickeln. Dabei wurde deutlich, dass viele Betroffene keinen Zugang zu angemessener Hilfe hatten, sei es aufgrund fehlender Entschädigungsansprüche, hoher bürokratischer Hürden oder der Schwierigkeit, ihren Missbrauch nach Jahrzehnten noch nachweisen zu können.
Der FSM wurde daher bewusst als niedrigschwelliges und unbürokratisches Hilfesystem geschaffen, das über bestehende staatliche Entschädigungsregelungen hinausgeht. Es ermöglicht Betroffenen, unabhängig von formalen Anerkennungsverfahren Unterstützung für Therapien und andere notwendige Maßnahmen zu erhalten.
Folgen einer Einstellung des FSM
Sollte der Fonds Sexueller Missbrauch eingestellt werden, hätte dies gravierende Konsequenzen für die Betroffenen:
- Viele Opfer würden ohne dringend benötigte Hilfe bleiben, da sie keinen Zugang zu Therapie- und Unterstützungsleistungen hätten.
- Besonders vulnerable Gruppen, darunter ältere Betroffene oder Opfer institutionellen Missbrauchs in der DDR, wären besonders betroffen, da sie vom SGB XIV ausgeschlossen sind.
- Psychische und physische Folgeschäden könnten sich verschlimmern, was langfristig höhere Kosten für das Gesundheitssystem und die Gesellschaft verursachen würde.
- Das Vertrauen in den Staat und dessen Schutzmechanismen würde weiter erodieren, wenn Betroffene nach jahrelangem Kampf erneut im Stich gelassen werden.
Der staatliche Schutzauftrag und die Pflicht zur Unterstützung
Der Staat hat eine grundgesetzlich verankerte Schutzpflicht gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern. Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) sichert jedem Menschen das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu. Der Staat ist verpflichtet, Menschen vor Gewalt – insbesondere sexueller Gewalt – zu schützen. Wenn dieser Schutz versagt, ist er laut Artikel 1 Absatz 1 GG in Verbindung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dazu verpflichtet, den entstandenen Schaden zumindest abzumildern.
Wir fordern daher die Bundesregierung und die zuständigen Landesregierungen eindringlich auf, den Fonds Sexueller Missbrauch fortzuführen und finanziell angemessen auszustatten, um den spezifischen Bedürfnissen ALLER Betroffenen gerecht zu werden.
Statement von Ingo Fock, 1. Vorsitzender von gegen-missbrauch e.V.:
"Der Fonds Sexueller Missbrauch ist ein unverzichtbares Instrument zur Unterstützung der Opfer sexueller Gewalt. Eine Einstellung dieses Fonds würde viele Betroffene im Stich lassen und ihre ohnehin schwierige Situation weiter verschärfen. Das SGB XIV und der FSM haben unterschiedliche Zielsetzungen – während das SGB XIV einen gesetzlichen Entschädigungsanspruch regelt, bietet der FSM eine niederschwellige und unbürokratische Unterstützung. Zudem werden durch die bestehenden Regelungen des SGB XIV nicht alle Betroffenen erfasst – viele gehen leer aus. Der FSM ist besonders wichtig, weil er nicht an einen Nachweis gesundheitlicher Schäden gebunden ist, sondern darauf abzielt, die Lebenssituation der Betroffenen ganzheitlich zu verbessern. Wir appellieren an die Verantwortlichen, den Fonds fortzuführen und somit den Betroffenen die notwendige Unterstützung zu gewährleisten."
gegen-missbrauch e.V. wird sich weiterhin mit Nachdruck für die Rechte und Bedürfnisse der Opfer sexuellen Missbrauchs einsetzen und fordert die Politik auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden.
Dieser politische Appell als PDF