Ingo Fock, Vorsitzender von gegen-missbrauch e.V., begrüßt das neue UBSKM-Gesetz
Göttingen, 1. Februar 2025 – Der Vorsitzende des Vereins gegen-missbrauch e.V., Ingo Fock, begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz) durch den Bundestag . Das Gesetz sieht vor, das Amt der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs dauerhaft zu verankern und die Strukturen zur Prävention und Aufarbeitung sexueller Gewalt zu stärken.
Ingo Fock betont die Bedeutung dieses Schrittes: „Die gesetzliche Verankerung des Amtes der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten ist ein wichtiger Meilenstein im Kampf gegen sexuellen Missbrauch. Sie ermöglicht eine kontinuierliche und unabhängige Aufarbeitung sowie Prävention.“
Gleichzeitig weist Fock auf die Notwendigkeit hin, die finanziellen Mittel für Fachberatungsstellen zu erhöhen: „Es ist unerlässlich, dass die Fachberatungsstellen finanziell besser ausgestattet werden, um Betroffenen adäquate Unterstützung bieten zu können. Die Nichtaufarbeitung von Missbrauch führt sehr oft dazu, dass Traumatisierte auf Sozialleistungen angewiesen sind.
Der Verein gegen-missbrauch e.V. setzt sich seit Jahren für die Rechte von Betroffenen sexuellen Missbrauchs ein und fordert eine konsequente Aufarbeitung sowie Prävention. Mit dem neuen Gesetz sieht der Verein einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung, mahnt jedoch an, die Umsetzung kritisch zu begleiten und weitere notwendige Maßnahmen nicht aus den Augen zu verlieren.