Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig

gegen-missbrauch e.V. Pressemitteilung Mehr als 100 Organisationen fordern „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“

gegen-missbrauch e.V. Pressemitteilung

Datum: 25. März 2021

Mehr als 100 Organisationen fordern „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“

Ein breites Bündnis von mehr als 100 Organisationen fordert in einem gemeinsamen Appell die Bundestagsfraktionen und die Bundesländer auf, sich bis zur Sommerpause auf ein Gesetz zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu einigen, das den Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird. Der Aufruf „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“, der anlässlich der für morgen angesetzten 1. Lesung im Bundesrat veröffentlicht wurde, kritisiert den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf als unzureichend, da er keine Stärkung der Kinderrechte bedeute. Den Appell haben u.a. das Deutsche Kinderhilfswerk, UNICEF Deutschland, der Kinderschutzbund, die Deutsche Liga für das Kind, gegen-missbrauch e.V.unterzeichnet.

Wörtlich heißt es im Appell: „Eine Grundgesetzänderung muss zu einer Verbesserung der Rechtsposition von Kindern in Deutschland beitragen. Sie darf in keinem Fall hinter die UN-Kinderrechtskonvention, Art. 24 der europäischen Grundrechtecharta und die geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zurückfallen, die spezifische Kinderrechte gegenüber dem Staat anerkennt. Dabei kommt es auf die Aufnahme von ausdrücklichen Kinderrechten in das Grundgesetz in einem eigenen Absatz an, da diese dem Kind unabhängig bei allem staatlichen Handeln zustehen. Eine unmittelbare Verknüpfung mit den Elternrechten würde zu einem vermeidbaren Konflikt zwischen Eltern- und Kinderrechten führen. (…) Wir fordern nun eine zügige Einigung unter Einbezug der Zivilgesellschaft einschließlich von Kindern und Jugendlichen, die diesen Eckpunkten Rechnung trägt. Denn Kinderrechte gehören ins Grundgesetz - aber richtig!“

„Zitat“ Ingo Fock, 1. Vorsitzender.

Die Organisationen fordern, dass folgende Elemente in der Formulierung zur Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz enthalten sein sollten:

• Das Recht des Kindes auf Anerkennung als eigenständige Persönlichkeit;
• Die Berücksichtigung des Kindeswohls als ein vorrangiger Gesichtspunkt bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen;
• Das Recht des Kindes auf Beteiligung, insbesondere die Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend Alter und Reifegrad;
• Das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung;
• Das Recht des Kindes auf Schutz, Förderung und einen angemessenen Lebensstandard;
• Die Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen.

Der gemeinsame Appell „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“ mit einer Liste aller Organisationen kann unter kinderrechte-ins-grundgesetz.de heruntergeladen werden.

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Weitere Informationen und Rückfragen: Ingo Fock
Telefon: 0551-50065699
Mobil: 0172-5250628
Mail: info@gegen-missbrauch.de
Internet: www. gegen-missbrauch.de
Facebook: www.facebook.com/gegenmissbrauchev
Twitter: @gegenmissbrauch

gegen missbrauch e.V. ist bundesweit tätig, setzt sich gegen sexuellen Kindesmissbrauch ein. Wir wollen nicht nur eine Plattform für Betroffene bzw. Überlebende von sexuellem Kindesmissbrauch sein, sondern auch aktiv Hilfe leisten. Konkret versuchen wir, aufgrund unserer Erfahrungen aktive und schnelle Hilfe/Unterstützung u.a. in folgenden Bereichen zu leisten:

  • Probleme mit Krankenkassen
  • Kampf durch den Amtsdschungel
  • Begleitung von Betroffenen vor Ort (z.B. Beratungsstellen, Ärzte, Polizei, Behörden etc.)
  • Vermittlung zu Hilfsangeboten vor Ort
  • Schnelle, individuelle, unkomplizierte Hilfe für Betroffene (z.B. Übernahme von Therapiekosten)

Darüber hinaus hat es sich der Verein u. a. zum Ziel gesetzt aufzuklären, Präventivarbeit zu leisten und den Menschen eine Möglichkeit zu geben, sich aktiv gegen sexuellen Kindesmissbrauch zu engagieren.


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