Eckpunktepapier zur Reform des OEG

Gemeinsam mit vielen anderen Verbänden positioniert sich gegen-missbrauch e.V. zur aktuellen Reform des sozialen Entschädigungsrechts (SER/OEG).

Auf Einladung des WEISSEN RINGS haben heute in Berlin erneut Vertreter von Politik, Verbänden und Gewerkschaften den Entwurf für ein neues Sozialgesetzbuch XIV (SGB XIV) diskutiert, mit dem die Bundesregierung das Soziale Entschädigungsrecht reformieren will. Der Entwurf, der nach Überzeugung von Deutschlands größter Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer entscheidende Verbesserungen für Betroffene vorsieht, war in der vergangenen Woche erstmalig im Bundestag beraten worden. Jörg Ziercke, Bundesvorsitzender des WEISSEN RINGS, appellierte bei der Veranstaltung im Haus der Bundespressekonferenz an die Vertreter der Länder im Bundesrat und an die Bundestagsabgeordneten, dem jetzt vorliegenden Entwurf vollumfänglich zuzustimmen.

Als Ergebnis eines fortgesetzten und konstruktiven Austauschs zwischen dem WEISSEN RING und dem Bundessozialministerium hatte das Bundeskabinett Ende Juni ein Soziales Entschädigungsrecht auf den Weg gebracht, das Opfern von Kriminalität und ihren Angehörigen entscheidende Verbesserungen bringen wird. Zu diesen gehören etwa der Erhalt des Berufsschadensausgleichs, die weiterhin uneingeschränkte Krankenbehandlung für Geschädigte – ebenso wie die Krankenbehandlung für bestimmte Angehörige und Hinterbliebene, wenn sie keine eigene Absicherung besitzen – und volle Leistungen in Fällen des Schockschadens. Darüber hinaus soll künftig auch schwere psychische Gewalt zu Leistungen berechtigen.

„Der WEISSE RING wünscht sich den Konsens, dass alles, was wir jetzt im Gesetzentwurf zugunsten der Opfer geregelt haben, auch so beschlossen wird – ohne jede Kürzung“, sagte Ziercke. Das neue Soziale Entschädigungsrecht sei eine große Chance, „das humane Gesicht des demokratischen und sozialen Rechtsstaats in schwierigen Lage zu zeigen und vielen Menschen das Vertrauen in ihn zurückzugeben“.

Ziercke verwies dabei auch auf die Betroffenen des rechtsterroristischen Anschlags in Halle am 9. Oktober und ihre Angehörigen. „Das Mindeste ist, dass denjenigen, die diesem Terror zum Opfer fallen und ihren Angehörigen die größtmögliche Hilfe durch den Staat gewährt wird“, sagt Ziercke. „Ich appelliere daher an alle politisch Verantwortlichen, dass sie sich dieser Verpflichtung bewusst sind und zumindest den betroffenen Opfern helfen, ihre Würde zu wahren und die Folgen eines Terroranschlags so gut es irgendwie geht zu überwinden.“ Ziercke äußerte abschließend den Wunsch, die eine oder andere weitere Verbesserung zusätzlich in das Gesetz aufzunehmen. „Das ist die Stunde des Parlaments! Sorgen Sie für einen breiten gesellschaftlichen Konsens“, richtete er seinen Appell an die Verantwortlichen.

An dem Fachgespräch nahmen unter anderem Kerstin Claus (Betroffenenrat UBSKM), Professor Dr. Edgar Franke, Opferbeauftragter der Bundesregierung, der Sozialausschuss-Vorsitzende des Deutschen Bundestags, Dr. Matthias Bartke, sowie Repräsentanten der größten deutschen Sozialverbände teil. Im weiteren Verlauf des Fachgesprächs stellten der WEISSE RING und elf Betroffenenvereine und Sozialverbände zudem ein Papier mit gemeinsamen Eckpunkten zum Entwurf für ein SGB XIV vor. Die Unterzeichner dieses Positionspapiers sind der WEISSE RING, der Paritätische Gesamtverband, der Sozialverband VDK, der Sozialverband Deutschland (SoVD), die Diakonie Deutschland, der Bundesverein Impfgeschädigter, der Verein „Gegen Missbrauch“, die Frauenhauskoordinierung, die Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung, der Verein Frauen gegen Gewalt, die Deutschsprachige Gesellschaft für Psychotraumatologie sowie der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel.

(Quelle:PM Weisser Ring)

Das gemeinsame Eckpunktepapier


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