Rückschritte statt Fortschritte

Politik verschleppt weiterhin wichtige Anliegen von Betroffenen sexualisierter Gewalt

Anfang letzten Jahres hatte der Verein gegen-missbrauch e.V. einen Rückblick auf das Jahr Vorjahr geworfen. „Eigentlich hätten wir die Rückschau auf das Jahr 2014 glatt wieder veröffentlichen können“, so Ingo Fock, 1. Vorsitzender des Vereins. „Wahrscheinlich wäre es kaum jemanden aufgefallen, denn in der Zwischenzeit hat sich nicht merklich etwas zum Wohle der Betroffenen bewegt. Ganz im Gegenteil.“

Fonds Sexueller Missbrauch (FSM)
Die Uhr tickt. Nur noch bis zum 30. April diesen Jahres haben Betroffene sexuellen Missbrauchs aus dem familiären Bereich Zeit, um Leistungen aus dem FSM zu beantragen. Für Betroffene aus dem institutionellen Bereich läuft die Frist noch bis zum 31. August diesen Jahres.

Was 2013 als schnelle und unbürokratische Hilfe zur Überbrückung der bestehenden Lücken in den Regelsystemen (Krankenkassen, Opferentschädigungsgesetz, etc.) angepriesen wurde, entpuppte sich lauf Fock für viele Betroffene schnell als belastende Mogelpackung. Viele Betroffene würden vergeblich auf Unterstützung durch den FSM warten. Und diejenigen, denen Unterstützung gewährt würde, müssten einen sehr langen Atem haben. Denn warteten Antragssteller im Jahre 2014 durchschnittlich bereits ganze 9 Monate auf einen Bescheid, so waren es im letzten Jahr sogar 12 Monate und mehr.

Ingo Fock: „Keiner weiß so richtig, wie es nach dem 30. April weitergehen wird, denn die Lücken in den Regelsystemen bestehen immer noch. Der Skandal: eine neue Brücke ist noch nicht einmal im Ansatz entworfen worden.“

Nicht nur der Verein gegen-missbrauch e.V. hat Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig bereits mehrfach dazu aufgefordert, die Fristen für den FSM zu verlängern und den Fonds so lange weiterlaufen zu lassen, bis zumindest das Opferentschädigungsrecht reformiert worden ist. Auch der Betroffenenrat des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Johannes Wilhelm Rörig, drängt auf diese Maßnahme. Eine Reaktion seitens der Bundesministerin hierzu gab es bislang nicht. „Wir finden es ungeheuerlich, mit welcher Ignoranz Frau Schwesig den Anliegen von Betroffenen sexualisierter Gewalt teilweise begegnet. Wir warten jetzt seit Juni letzten Jahres auf eine Reaktion seitens der Bundesfamilienministerin.“  erläutert Fock.

Reformierung des Sozialen Entschädigungsrechts
Fast 5 Jahre ist es her, dass Christine Bergmann (Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs 2010/2011) in ihrem Abschlussbericht eine Überarbeitung des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) empfahl. Ein Gesetzesentwurf  zur Reformierung des Entschädigungsrechts, zu dem auch das OEG gehört, liegt jedoch bis heute nicht vor. Betroffene werden von Jahr zu Jahr weiter vertröstet. Sollte ein entsprechender Gesetzesentwurf in diesem Jahr fertig werden, wird eine Neufassung trotzdem kaum vor 2020 in Kraft treten. Verantwortlich für die Verschleppung, so Ingo Fock, sei Bundessozialministerin Andrea Nahles. „Da passiert einfach nichts, seit Jahren. Auch die aktuelle Bundessozialministerin nimmt diese Problematik nicht Ernst. Wie sonst lässt es sich erklären, dass noch nicht einmal ein Entwurf für das neue Gesetz präsentiert werden kann?“

Reformierung des Strafrechts
Es bedarf leider immer erst skandalträchtiger Vorfälle, damit die Medien über sexualisierte Gewalt berichten und die Politik in Bewegung gerät. Erstaunlich, wie schnell Gesetze dann reformiert und umgesetzt werden können. Der Fall Edathy hat es vorgemacht und auch die massenhaften Übergriffe auf Frauen in der Silvesternacht werden kurzfristig Gesetzesänderungen zur Folge haben. Als Baldrian für die Gesellschaft, damit die Gemüter sich möglichst schnell beruhigen und die Menschen sich wieder etwas sicherer fühlen? Für Ingo Fock liegt diese Vermutung nahe „Mit der Reformierung des §177 StGB allein, der sexuelle Nötigung und Vergewaltigung unter Strafe stellt, ist es nicht getan. Der gesamte 13. Abschnitt des StGB, der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung regelt, gehört dringend reformiert. So bleibt zum Beispiel der sogenannte „einfache“ sexuelle Missbrauch (§176 StGB) nach deutschem Recht weiterhin lediglich ein „Vergehen“, was bedeutet, dass viele Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden. Dieselben Politiker, die die sexuelle Gewalt der Silvesternacht dazu benutzten, um die aktuelle Flüchtlingspolitik in Frage zu stellen und eine Verschärfung des Asylrechts durchzuboxen, haben es mit zu verantworten, dass eine Vielzahl von Straftaten des sexuellen Missbrauchs aufgrund des §176 nicht erfasst wird, TäterInnen nicht  als vorbestraft gelten und Straftaten weder im Führungszeugnis noch im Bundeszentralregister eingetragen werden. Wo bleibt der Aufschrei der Medien über diesen Skandal?  Darüber wünschen wir uns eine Diskussion!“

Fortschritte?
Ingo Fock „Das neue Jahr ist noch relativ jung, aber schon jetzt zeichnet sich ab, dass viele wichtige Anliegen von Betroffenen sexualisierter Gewalt auch in diesem Jahr nicht umgesetzt werden.
 
Stattdessen wird das Thema sexualisierte Gewalt von Medien und Politik gleichermaßen dazu instrumentalisiert, um die politische Stimmung gegen Flüchtlinge anzuheizen.“

Die Verhältnisse sind in der Tat unzureichend: Viele Fachberatungsstellen bleiben unterbesetzt, da die staatliche Förderung nicht ausreicht.  Therapieplätze, vor allem für Traumapatienten, sind weiterhin Mangelware und die langen Wartezeiten für Betroffene äußerst belastend.

Auch der Betroffenenrat, der sich im März 2015 konstituiert hat und den Unabhängigen Beauftragten in seiner Arbeit unterstützt, drängt auf die Umsetzung notwendiger Maßnahmen seitens der Politik. In diesem Gremium arbeiten 15 Menschen mit, die selbst von Missbrauch in der Kindheit betroffenen sind und der Politik wichtige Impulse geben können. Der Verein gegen-missbrauch begrüßt die Einbindung von Betroffenen in die politische Arbeit außerordentlich und hofft, dass diese von der Politik nicht verheizt werden.

Ingo Fock: „Es wird Zeit für tiefgreifende Veränderungen zum Wohle der Betroffenen. Und zwar nicht erst in ferner Zukunft, sondern jetzt. Schöne Worte haben wir genug gehört; jetzt müssen Taten folgen.“

Petra Billich, 2. Vorsitzende

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